Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubstage für 2008 + 2009

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaubstage für 2008 + 2009

Mitglied inaktiv

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Am 02.05.2008 war mein errechneter ET - der dann auf den 10.05. als Burzeltag fiel. Ab da bis 09.07.09 war, bzw. bin ich im Elternzeit. Leider weiss ich nicht wie viele Urlaubstage mir für 2008 / 2009 zustehen. Die Tage können bei meiner Firma übernommen werden. Vielen Dank für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Lies den § 17 BEEG der Jahresurlaub kann erst ab Aug 08 gekürzt werden. Für Juli steht der Urlaub VOLL zu. Ab Juli 09 steht der Urlaub ebenfalls wieder VOLL zu. Nur für volle Monate EZ kann Urlaub abgezogen werden. Viele Grüße Désirée


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