Hallo, bin aktuell im Beschäftigungsverbot bis 30.12.22. Dann beginnt mein Mutterschutz. Ich hätte jetzt noch 5 Urlaubstage übrig. Fallen die anteilig weg, da ich im Beschäftigungsverbot bin oder hab ich ganz normal Anspruch auf diese Urlaubstage? Mit freundlichen Grüßen
von
An1988
am 01.11.2022, 20:28
Antwort auf:
Urlaubstage Beachäftigungsverbot
Hallo,
im Beschäftigungsverbot und auch im Mutterschutz generieren sie ganz normale Urlaubsansprüche. Nur in der Elternzeit kann der Arbeitgeber für jeden Monat, den sie komplett in Elternzeit sind, den Jahresurlaub um 1/12 kürzen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.11.2022
Antwort auf:
Urlaubstage Beachäftigungsverbot
Im BV und im Mutterschutz bleibt der Urlaubsanspruch bestehen.
"§ 24 Fortbestehen des Erholungsurlaubs bei Beschäftigungsverboten
Für die Berechnung des Anspruchs auf bezahlten Erholungsurlaub gelten die Ausfallzeiten wegen eines Beschäftigungsverbots als Beschäftigungszeiten. Hat eine Frau ihren Urlaub vor Beginn eines Beschäftigungsverbots nicht oder nicht vollständig erhalten, kann sie nach dem Ende des Beschäftigungsverbots den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen." (MuSchu gilt als Beschäftigungsverbot)
von
Schmetterfink
am 02.11.2022, 14:54