Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubstage auszahlung..

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Urlaubstage auszahlung..

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo! Ich habe heute ein Beschäftigungsverbot erhalten, und habe von 34 Tagen im Jahr noch 30 Urlaubstage über. Meine Chefin hat gesagt, da ich ab 8.08.2011 in Mutterschutz bin, bekomme ich meinen Urlaub ausbezahlt da ich Ihn ja nicht mehr nehmen kann. Können sie mir sagen ob ich die gesamten 30 Tage bekomme, oder wird das irgendwie berechnet, bis zum Mutterschutz oder so??? Und mich hätte interessiert, da ich keine bestimmten Std. im Monat habe, also ich bekam bezahlt was ich gearbeitet habe.....ob mir dann vom letzten halben Jahr die Std. zusammen gerechnet werden und ein Durchschnittslohn ausgerechnet wir, wenn ich Urlaub hatte oder Frei war, bekam ich immer 3,2Std. pro Tag berechnet... Danke schon mal für die Antworten. SSW11


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Sie haben Urlaubsansprüche bis einschließlich den Monat, in dem der Mutterschutz endet 2. Der Urlaub kann nicht ausgezahlt werden, erst zum Ende des Vertrages, sondern muss genommen werden Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, also, zum einen hast Du Urlaubsanspruch bis einschließlich 31.10.2011 (Ende des Mutterschutzes), es sei denn Dein Kind kommt später als erwartet (wenn Du mit den 8 Wochen nach Entbindung über den 31.10. hinauskommst (was bei Dir ja schon mit nur einem Tag übertragen der Fall wäre), dann hast Du auch für den November noch VOLLE Urlaubsansprüche). Ausgezahlt wir der Urlaub allerdings nur wenn Du nach der Elternzeit nicht mehr bei dem Unternehmen beschäftigt bist, Dein Vertrag also ausläuft bis Du wieder kommen würdest. Wenn Du einen unbefristeten Vertrag hast, dann darf der Urlaub nicht verfallen, und Du kannst ihn bis zum Ende des Jahres nehmen das auf das Jahr folgt in dem Du aus der Elternzeit zurückkommst (wenn Du also z.B. 1 Jahr Elternzeit nimmst, dann kannst Du den Urlaub bis 31.12.2013 nehmen bevor er verfällt - nimmst Du z.B. 2 Jahre Elternzeit, dann hast Du bis zum 31.12.2014 Zeit den Urlaub zu nehmen.) LG Sabine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Sie haben Urlaubsansprüche bis einschließlich den Monat, in dem der Mutterschutz endet 2. Der Urlaub kann nicht ausgezahlt werden, erst zum Ende des Vertrages, sondern muss genommen werden Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Oh ich hab aber nen festen Arbeitsvertrag seit August2010 also unbefristet! Und meine Chefin hat mit dem Lohnbüro telefoniert, und die meinten ich bekomme den Urlaub ausbezahlt, da ich Ihn dieses Jahr ja eh nicht mehr nehmen kann??? Hmmmmmmm....... komisch!!!


SumSum076

Beitrag melden

§ 17 Abs 2 BEEG: Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren. Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag, Was passiert mit den Urlaubstagen des Jahres, wenn man ins BV kommt? Kann man sich diese am Ende des Jahres auszahlen lassen? Als Beispiel: ich würde im April ins BV kommen und hätte dann noch 25 Urlaubstage für den Rest des Jahres. Entbindungstermin wäre Ende November, der Mutterschutz würde bis ins neue Jahr gehen. Würden mir di ...

Hallo Frau Bader, ich habe vor einiger Zeit Urlaub beantragt für August, dieser wurde auch genehmigt. Jetzt wurde mir heute aufgrund von Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot für 4 Wochen gegeben. Während der Zeit habe ich aber schon Urlaub. Verfallen diese Tage dann? Oder bekomme ich die Urlaubstage aufgrund des Beschäftigungsverbotes zurü ...

Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zu meinem Urlaubsanspruch und finde darauf keine eindeutige Antwort. Ich arbeite nun wieder Teilzeit in Elternzeit (5 Tage die Woche, nun eben weniger Stunden pro Tag). Mein Arbeitgeber hat für dieses Jahr meinen Urlaub für jeden vollen Monat, in dem ich in Elternzeit war, gekürzt. Wie verhält es sich n ...

Guten Tag, mein Partner nimmt vom 27.12.2023 bis 23.02.2024 Elternzeit. Wir sind davon ausgegangen, dass er aufgr. § 17 (2) BEEG den Resturlaub aus 2023 im gesamten Jahr 2024 nehmen kann. Nun teilte uns seine Personalabteilung mit, dass er nur 3 Urlaubstage ins Jahr 2024 übertragen darf, da er nur diese 3 Urlaubstage aufgrund der Elternzeit nicht ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich der Urlaubstage, welche vor der Elternzeit übrig geblieben sind sowie während der Elternzeit und Teilzeitarbeit erworben werden. Ich habe 30 Urlaubstage im Jahr. Aus 2023 sind 11 Tage übrig geblieben. Voraussichtlicher ET ist Mitte März, Mutterschutz geht von Anfang Februar bis Mitte Mai ...

Hallo ich arbeite eigentlich 75% mit einer 5-tage woche nun bin ich im teilzeit beschäftigungsverbot mit 50% und einer 4 tage woche. Wenn ich es richtig verstanden habe müsste ich ja weiterhin den vollen urlaubssnspruch für die 5 Tage woche haben oder ? Aber wie ist es wenn ich jetzt Urlaub nehme? Muss ich dann 5 oder 4 Tage für eine Woche Urlaub ...

Hallo Frau Bader, ich bin im Streit mit meinem Arbeitgeber über den Resturlaub nach längerer Elternzeit. Es geht um das Jahr 2020. Ich möchte wissen an welchen Tagen genau ich 2020 Urlaub in Anspruch genommen habe.  Mein Arbeitgeber nennt aber nur eine Gesamtanzahl an Tagen, die ich nicht nachvollziehen kann. Ein Urlaubsantrag lief in ...

Hallo Frau Bader, aktuelle befinde ich mich in der Ssw21 und habe einen BV.Ab der 8SsW. Ich hab Resturlaub vom Jahr 2023 10 Tage vom Jahr 2024 komplett 30 Tage ich plane ca.1Jahr Elternzeit. Ab juni 2025. was passiert mit meinen Urlaubstagen? Was ist mit dieses Jahr mit den Urlaubstagen? Darf ich die nach Elternzeit einfach nehmen oder muss der AG ...

Hallo Frau Bader, normalerweise arbeite ich Vollzeit 5 Tage Woche 38,5 Std. Und habe 28 Tage Urlaub. Zuletzt habe ich Januar 2024 bis zum 12 Januar gearbeitet, dann hatte ich 5 Tage Urlaub, anschließend ein Beschäftigungsverbot vom Arzt und im Anschluss Mutterschutz vom 05.02.24 bis 13.05.24. Meine Elternzeit hat direkt danach begonnen und geht bi ...

Hallo, meine 3 jährige Elternzeit endet am 12.05.25. Nun besprechen wir gerade mit meiner Chefin wie ich mein Kind in dem Zeitraum bis August, ( denn da fängt er im Kindergarten an ) unterbringen kann bzgl seiner Betreuung. Sie wollte mit der Steuerberaterin klären ob man den Resturlaub vor meiner Elternzeit noch nutzen kann, damit ich wenigste ...