Moe2017
Sehr geehrte Frau Bader, ich werde voraussichtlich ab Mitte September bis Juli nächsten Jahres in Elternzeit gehen. Ich habe einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Jahr. Nun hat mein Arbeitgeber richtiger Weise festgestellt, dass der Anspruch für 3 Monate (Oktober-Dezember), also um 7 Tage nach Paragraph 17 (1) BEEG gekürzt wird. Weiterhin fügt er jedoch hinzu, dass mein geplanter und genehmigter Urlaub der in die Elternzeit fällt ebenfalls gekürzt wird, sodass die Kürzung bis 31.12.2017 insgesamt 11 Tage betrifft. Begründung dafür ist, dass die aufgrund der Elternzeit eintretende Nichterfüllbarkeit dieser Urlaubsansprüche nicht ihm zuzurechnen sind und es wird auch keine Nachgewährung dieser Urlaubstage nach Ende der Elternzeit erfolgen. Bezogen wird sich bei dieser Verfahrensweise auf das Urteil des BAG vom 09.08.1994-9 AZR 384/92 Ist dies rechtens? Falls nicht könnten Sie mir dies bitte mit der entsprechenden Rechtsgrundlage begründen? Danke im Voraus. LG
Hallo, die genannte Entscheidung bezieht sich auf ein BV. EZ ist kein BV. Der Urlaubsanspruch bleibt bestehen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Es ist rechtens, dass der Urlaubsanspruch um 3/12 gekürzt wird. Es ist m.E. nicht rechtens, den für die Elternzeit geplanten Urlaub als genommen zu rechnen, weil die Elternzeit keine Freistellung infolge von Schwangerschaft ist. Das Urteil bezieht sich auf Urlaub, der beantragt und genommen wurde und in eine Zeit fällt, in der man wegen eines ärztlichen Beschäftigungsverbots in der Schwangerschaft nicht arbeiten darf. In der Elternzeit dagegen ruht das Arbeitsverhältnis.
Mitglied inaktiv
Völliger blödsinn, soll der AG mal die Grundlage heraussuchen... Mir ist keine bekannt. Kürzung ja aber nicht Anrechnung von geplantem Urlaub :-)
SumSum076
Das Urteil bezieht sich nur auf den Mutterschutz. Die Elternzeit ist im BEEG, der Urlaub im § 17 geregelt. Absatz 1: Urlaub kann gekürzt werden (macht der AG ja) Absatz 2: Urlaub, den man vor der EZ nicht bekommen/genommen hat, ist nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren. Gruß Sabine
Moe2017
Ich verstehe diese Logik auch nicht. Hätte ich meine 30 Tage in diesem Zeitraum geplant wären die alle verfallen. Das ist doch total ungerecht. Muss man seine Schwangerschaft/Elternzeit also vor dem Jahresurlaub planen ;-) :-( Das BAG hatte mit Urteil vom 09.08.1994 (Az.: 9 AZR 384/92) in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass der Arbeitgeber zum einen mit der Festlegung des Urlaubszeitraums alles zur Leistung erforderliche getan habe und zum anderen von der Pflicht zur Urlaubsgewährung frei werde, wenn nachträglich durch das Beschäftigungsverbot eine Urlaubsfreistellung nicht mehr möglich ist. Der Anspruch der Arbeitnehmerin auf Urlaubsfreistellung sei dadurch ersatzlos untergegangen und muss nicht neu festgesetzt oder wieder gutgeschrieben werden. Diese Rechtsprechung ist nach Ansicht des BAG nicht mehr haltbar (Urteil vom 09.08.2016, Az.: 9 AZR 575/15). Begründet wird dies mit der Einführung des § 17 Satz 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG), welcher beim Urteil im Jahr 1994 noch nicht in Kraft getreten war. § 17 Satz 2 MuSchG regelt, dass die Betroffene den nicht genommenen Resturlaub nach Ablauf der Fristen im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen kann, wenn sie ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten hat. Kurzer Exkurs: Eine vergleichbare Regelung findet sich in § 17 Abs. 2 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) für den Fall der an den Mutterschutz anschließenden Elternzeit. Mit diesem neuen Urteil ist das alte sowieso hinfällig oder? Ich bin mir nun leider nicht sicher, ob sich mein AG mit der einfachen Begründung, dass es sich um kein BV handelt zufrieden gibt. =(
Ähnliche Fragen
Hallo ich hoffe sie können mir weiter helfen. kurz vor Ende der Elternzeit habe ich eine Diagnose an meiner Brust muss operiert werden. wann ich wieder arbeiten kann weis noch kein Arzt da ich ops und Therapien machen muss . heute informierte ich meinen Arbeitgeber das ich nicht am 8.2 kommen kann er meint ich hätte kein Recht auf Lohnfortzahlung d ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...
Hallo Frau Bader, ich war vor der Elternzeit in Vollzeit angestellt. Nun möchte ich während der Elternzeit einen Minijob ausüben und mein alter Arbeitsvertrag soll dabei ruhen. Dies hatte ich in meinem Schreiben auch so vermerkt. Jetzt habe ich allerdings ein Änderungsvertrag vom Arbeitgeber erhalten - mit dem Inhalt "der Beschäftigungsumfang der ...
Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße SaLe
Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%. Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...
Hallo, ich habe eine Frage ich würde meine elternzeit vorzeitig beenden. Staat 22 Monate 17 Monate. Bekomme ich das Geld für die ausgefallene Monate? Viele. Dank
Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...
Die letzten 10 Beiträge
- Müssen Paypal Einnahmen für den Verkauf von gebrauchten Gütern beim Wohngeldantrag angegeben werden?
- Gerichtskosten Sorgerecht
- Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber
- Schwangerschaftsbescheinigung für den Arbeitgeber
- Betriebsstillegung Übergang Mutterschutz
- ungefragte Urlaubsabgeltung vor Mutterschutz
- Neuer job
- Abmeldung Religionsunterricht
- Abmeldung Religionsunterricht
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum