Babylove02
Sehr geehrte Frau Bader, seit einem Jahr suchen meine Familie und ich eine Immobilie im Ausland für unsere Familienurlaube. Ab 01.08. haben wir nun eine Wohnung in Italien dauerhaft gemietet. Ich befinde mich derzeit in Elternzeit und habe das alleinige Sorgerecht für mein 2 Monate altes Kind. Bisher hat der Vater die Vaterschaft nicht anerkannt. Ich habe mich in der 12 SSW getrennt und seit der 24 SSW reden wir nicht mehr miteinander. Ich habe seine Mutter gebeten, ihn zu bitten die Vaterschaftsanerkennung zu machen, wie es vorab besprochen war. Von Freunden habe ich erfahren, dass er nun einen Vaterschaftstest möchte und nach der Vaterschaftsanerkennung möchte er das gemeinsame Sorgerecht. In unserer kurzen Beziehung hat er mich ständig kontrolliert, war eifersüchtig und ich durfte das Haus teilweise nicht verlassen. Nun habe ich die Befürchtung, dass ich unsere Ferienwohnung selten nutzen kann. Ich hatte vor in der Elternzeit ca. jeden Monat 1-3 Wochen dort zu verbringen. Im Winter vielleicht weniger bis kaum. Aufgrund des geteilten Aufenthaltsbestimmungsrecht benötige ich dann wahrscheinlich jedes Mal die Erlaubnis des Vaters ins Ausland zu fahren, oder? Wie ist es mit dem Umgang? Kann ich mit ihm vereinbaren, dass er das Kind in einer Woche mehr sieht und wenn wir wegfahren dann evtl. 3 Wochen nicht? Da er mich demütigen will ( Vaterschaftstest -er ist der Vater, das weiß er auch) und wahrscheinlich auch kontrollieren möchte, überlege ich einen 2. Wohnsitz in Italien anzumelden. Könnte ich mich das helfen, das ich die Wohnung nutzen kann? Umgang hätte er ja dann, wenn wir wieder in Deutschland sind ( dort sind wir ja trotzdem die meiste Zeit des Jahres). Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, soweit ich weiß, ist Italien weder gefährlich noch Krisengebiet. Sie kömnnen also dort hinfahren, wie Sie lustig sind, wenn dem KV die Möglichkeit des Umgangs eingeräumt wird. Etwas neidisch bin ich ja schon - wir sind nach Eintritt der Schwangerschaft damals vor 19 Jahren vom Vorvertrag zum Kauf einer Wohnung am Gardasee zurückgetreten - und betreuen es noch heute..... Liebe Grüße NB
Lena_1922
Auch nach der Vaterschaftsanerkennung kannst du nach Italien reisen und dich dort aufhalten, eine Genehmigung brauchst du nur bei außerordenlichen Reisezielen wie Krisengebiete. Als erstes solltest du mal einen Paß für dein Kind besorgen, das geht ohne Unterschrift des Vaters und jetzt beim ersten Mal brauchst du eine Negativbescheinigung vom Jugendamt. Wenn er die Vaterschaft anerkennt, müßt ihr - wenn er möchte - eine Umgangsvereinbarung treffen - die muss natürlich entsprechend aussehen. Natürlich ist es nicht günstig, wenn ihr 3 Wochen nicht da seid, aber das kann man dann nicht ändern.
la-floe
auch mit GSR braucht der, bei den das Kind lebt, bei der Passerteilung keine Unterschrift des anderen ET
Lena_1922
richtig, aber erst, wenn Mutter und Kind 6 Monate an einer Meldeadresse leben - das scheint hier noch nicht der Fall
JakobsMutti
Also erst einmal hat der Vater ja eine Menge zu erledigen, bis er überhaupt mitbestimmen darf. Vaterschaftstest, Vaterschaftanerkennung, gemeinsames Sorgerecht, alles seine Baustellen, nicht deine und solange würde ich mich ganz entspannt zurücklehnen. Ein Vater, der sich dermaßen anstellt… naja Hunde die bellen, beißen nicht… Lass dich nicht so verunsichern, auch eine Umgangsregelung wird sich finden, aber bis dahin, geht noch so viel Zeit ins Land. Lass dich nicht auf diese Machtspielchen an und bitte lass dich von ihm nicht so ängstigen, denn genau das ist ja seine Absicht. Je weniger du darauf eingehst, desto weniger wird er drohen, machen und tun. Lass ihn doch einfach erzählen und machen, wenn er wirklich Interesse an seinem Kind hat, nur zu und da steht deiner Ferienwohnung nichts im Wege. Da werden sich immer Wege finden. Ich glaube nur, soweit wird es nicht kommen.
Babylove02
Vielen Dank an alle für Eure Antworten.
Das beruhigt mich schon einmal.
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