kississ
Hallo, ich bin seit Anfang des Jahres im Beschäftigungsverbot, was von meinen Chef ausgestellt worde. Ich bin Medizinische Fachangestellte und werde nach Tarif bezahlt. Ich habe am 28.08.2016 meinen Entbindungstermin. Steht mir Urlaubsgeld zu? Wird das nur anteilig berechnet und wenn ja warum?
Hallo, es kommt darauf an, auf welcher Grundlage diese Leistung gezahlt wird und was dazu vertraglich oder tarifvertraglich geregelt ist. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Urlaubsgeld wird - soweit mir bekannt ist - dann ausgezahlt wenn auch der Erholungsurlaub genommen wurde. Wenn du also den Jahresurlaub, der dir bis 10/12 vom Jahr zusteht, auch nimmst, dann hast du Anspruch auf 10/12 des Urlaubsgeldes. Da es sich um ein generelles BV handelt, solltest du auch den Jahresurlaub vor Beginn der Mutterschutzfrist in Anspruch nehmen. Für die Zeit des Urlaubs wird das BV unterbrochen, da ja im Urlaub keine Gefährdung besteht. Eine andere Lösung wäre, den Jahresurlaub im November und Dezember zu nehmen, dann erhältst du das volle Urlaubsgeld nach der Mutterschutzfrist.
chrissicat
Da Urlaubsgeld keine gesetzlich vorgeschriebene Leistung ist, kommt es darauf an was im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag geregelt ist.
Mitglied inaktiv
Das stimmt natürlich. Wenn sie das Urlaubsgeld ohne BV bekommen hätte, dann bekommt sie es auch im BV, sofern sie den Erholungsurlaub in Anspruch nimmt.
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