Sugerland007
Ich habe ein Beschäftigungsverbot bekommen und möchte gerne wissen, ob mir jetzt auch weiterhin Urlaubsgeld zusteht.und ob bei der berechnung meines Gehaltes auch die Überstunden, kassierzulagen und das vertretungsgeld der letzten 13 Wochen bzw. 3 Monaten vor der Schwangerschaft mitgezählt werden muessen. Wovon hängt es ab ob die letzten 13 Wochen oder die 3 Monate vor der ss zu der Berechnung genommen werden? Dankeschön schonmal
Hallo, 1. Sie bekommen alle Leistungen wie auch ohne Bv 2. Es wird der Durchschnitt der letzten 13 Wochen genommen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Du bekommst den Nettodurchschnitt der letzten 13 Wochen, egal wie sich das Gehalt da zusammensetzte. Ok, wenn Einmalzahlungen dabei waren, dann wird das rausgerechnet, aber ansonsten Durchschnitt der letzten 13 Wochen. Urlaubsanspruch erwirbst Du weiter bis der Mutterschutz endet und kannst Du Dir dann nach der Elternzeit nehmen. Oder auszahlen lassen wenn das bei Euch geht oder Du nicht in den Betrieb zurückgehst. Es sind immer 13 Wochen und nicht 3 Monate.
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