Mitglied inaktiv
Hallo, ich befinde mich derzeit in der Elternzeit und habe noch einen Anspruch von 18 Urlaubstagen. Nach der Elternzeit werde ich allerdings bei meinem AG nicht mehr anfangen. Nun muss er mir ja lt. Gesetz den Urlaub nach der Elternzeit ausbezahlen... In welcher Höhe wäre dann das Entgeld? Die Höhe bemisst sich doch gerechnet nach den letzten 13 WOchen vor Urlaubsbeginn...aber die ELternzeit wird doch in diesem FAlle nicht hinzugezogen...?! Heisst es dann in dem Falle, das das Urlaubsentgeld sich inkl. auch nach der Muschuzeit rechnet?
Hallo, erst bei beendigung haben Sie den Anspruch. Das Netto-gehalt geteilt durch 30 = ein Urlaubstag. Aber fuer die EZ hat man keine Ansprueche. Liebe Gruesse, NB
Mitglied inaktiv
Noch ein kleiner Nachtrag: Was passiert mit Urlaubsgeld und Fortbildungszuschuss, was im Vertrag mit aufgeführt ist (nicht als Gratifikation, mir steht pro Jahr xxx EUR Urlaubsgeld und xxx Fortbildungsgeld zu)? Wird das Geld, sofern ich es dieses Jahr noch nicht in ANspruch genommen habe, ebenfalls mit abgegolten? Danke, Meli
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Hallo Frau Bader, mein errechneter Entbindungstermin ist der 06.08.2013, Mutterschutz beginnt am 25.06.2013 und endet am 01.10.2013. Habe ich somit für den Oktober noch Urlaubsanspruch, oder nicht? Es heißt ja, für jeden vollen Monat Elternzeit wird 1/12 abgezogen, zählt der Oktober dann als voller Monat, oder nicht? Endet ja genau da... ...
Hallo, In 2016 war ich in Elternzeit. Hatte zuvor in Vollzeit mit 30 Tagen Urlaub gearbeitet. Seit 15.09.2016 habe ich dann mit einer 3 Tage Woche als Teilzeit in meiner Elternzeit wieder gearbeitet! Laut Arbeitgeber stehen mir für 2016 nur 6 Tage Urlaub zu! Kann das korrekt sein? Wie wird das korrekt berechnet? Danke für eine Info : ...
Hallo Frau Bader, Meine erste Frage wäre ob es richtig ist, das ich einen Urlaubsanspruch während eines Beschäftigungsverbotes und im Mutterschutz habe? Dieser verfällt doch während der Elternzeit nicht oder? Sprich ich bin ab mitte Juni im Mutterschutz un davor seit Bekanntgabe der Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot und habe also bis Ende Mu ...
Guten Tag, Ich bin im Mai ins Beschäftigungsverbot gegangen (Pflegeberuf), mein Sohn ist schon auf der Welt und bis einschließlich heute dem 28.11.2024 bin ich im Mutterschutz.. Meine Kollegen haben Weihnachtsgeld erhalten ich allerdings nicht.. Im Vertrag steht freiwillige Sonderzahlung.. Habe ich trotz oben genannter Gründe Anspruch ...
Liebe Frau Bader, ich habe große Fragezeichen im Bezug auf das Elterngeld. Ich habe ein solides Einkommen rund 65k und mein Freund und Vater des Kindes hatte bis Juni 2024 einen sehr gut bezahlten Job mit einem Einkommen rund 300k im Jahr. Jedoch wurde er gekündigt und wurde freigestellt, bezieht aber noch bis Juni 2025 Gehalt. Danach meldet e ...
Hallo, ich hab da mal eine Frage. Seit Ende Mai befinde ich mich im Mutterschutz. Im Juni bekommen wir Urlaubsgeld bezahlt. In meinem vertrag steht folgendes: "die Arbeitnehmerin erhält zusätzliches Urlaubsgeld i. H. v. 50% eines Monatsgehaltes. Scheidet die Arbeitnehmerin im laufe eines urlaubjahres aus, ist überzahltes Urlaubsgeld zu ersta ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
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