Mörli
Hallo Frau Bader, im Mai beginnt mein Mutterschutz. Bereits im März wird mir alter Urlaub ausbezahlt. Zählt diese Einmalzahlung zum Mutterschaftsgeld oder wird diese nicht berücksichtigt? Vielen Dank LG
Hallo, grundsätzlich werden Einmalzahlungen nicht berücksichtigt. Grundsätzlich kann man aber auch alten Urlaub nicht auszahlen lassen. Liebe Grüße NB
mellomania
dein urlaub darf NICHT ausbezahlt werden! bitte weisen deinen AG darauf hin, auch dass du das gar nicht möchtest! der urlaub steht dir zur erholung zu und wird dir noch viel nützen, wenn es später um die eingewöhnung im kindergarten geht und deine EZ eventuell schon rum ist. der verlust durch die steuer ist immens. einmalzahlungen werden zwar nicht angerechnet aber wie oben gesagt, darf der AG das auch überhaupt nicht.
Felica
Sie schreibt alter Urlaub, also wird es wohl um Urlaub aus dem Jahr 2018 gehen. Klar darf der auch nicht ausgezahlt werden, der AG ist sogar seiner Fürsorgepflicht nicht nachgekommen und hat dafür gesorgt das die TE ihren Urlaub nicht nehmen konnte, wozu er verpflichtet gewesen wäre. Aber es ist das Risiko des AG. Sie hat ein Recht auf den Urlaub heißt sie könnte ihn sogar trotz Auszahlung später einfordern. Ich würde ihn auch nicht auszahlen lassen, zumal absolut keinen Mehrwert. Der wird ordentlich versteuert und bringt weder bei Mutterschutzgeld noch beim Elterngeld mehr. Aber gut, so mancher mag die Finanzspritze trotzdem. Wird sich halt später rächen dann wenn er fehlt, aber das muss jeder erst einmal selbst erkennen.
Mörli
Es geht um den Urlaub aus meiner Vollzeitbeschäftigung aus dem Jahr 2017. Mir ist durchaus bewusst, dass ich hier mit vielen Abzügen rechnen muss - zumal ich Steuerklasse 5 habe.
mellomania
du hättest ihn lange nehmen sollen dürfen. wenn das nicht geht, kannst du ALLEN urlaub im folgejahr des jahres nehmen, wenn du aus der EZ kommst. also wenn du 2020 aus der EZ kommst, kannst du den alten urlaub bist ende 2021 nehmen. da verfällt nichts. und ausbezahlen DARF DER AG NICH! er MUSS dir die möglichkeit geben, ihn zu nehemn!
HeyDu!
Sie schreibt der Urlaub entstand in Vollzeit, ggf. hat sie jetzt dauerhaft nur Teilzeit. Da kann es durchaus klüger sein, sich den Urlaub in Vollzeit auszahlen zu lassen. Unabhängig von der rechtlichen Frage ;-) Nimmt sie später unbezahlten Urlaub hat sie trotzdem noch "gut" gemacht. Weil sie nur Teilzeitgeld einbüßt.
kevome*
Wie viel Urlaubstage hattest Du denn in 2018 genommen? Es dürfen nur die ausgezahlt werden, die über dem gesetzlichen Mindesturlaub liegen. Wenn Du bei einer 5 Tage Woche 20 Tage genommen hast, Dir aber vertraglich 30 zustünden, dann können max. 10 ausgezahlt werden. Eine Anrechnung auf das Mutterschaftsgeld erfolgt aber nicht.
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