Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch während Mutterschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaubsanspruch während Mutterschutz

kisel

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Sehr geehrte Frau Bader, ist es richtig, daß der AG während der Mutterschutzzeit keine Urlaubstage anrechnen muß, wenn man danach in Elternzeit geht? Ich dachte immer, für die Zeit des Mutterschutzes hätte man auch noch Anspruch auf Urlaubstage, die man direkt vor der Schutzzeit nehmen könnte. Vielen Dank für Ihre Auskunft. Mit freundlichem Gruß, kisel


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben Anspruch bis zum Ende der Monats, in dem der Mutterschutz endet. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Du erwirbst Urlaubsanspruch, und kannst, wenn der Arbeitgeber zustimmt die Tage auch bereits vor dem Mutterschuutz nehmen so beides im selben Kalenderjahr liegt. Der Arbeitgeber kann den Urlaub aber auch VOR dem Mutterschutz ablehnen, den Anspruch darauf hast Du dann aber NACH dem Mutterschutz bzw. dann nach Deiner Elternzeit, und zwar bis zum Ende des Jahres das auf das Jahr folgt in dem der Mutterschutz endet (wenn Du also z.B. heute mit dem Mutterschutz anfängst, und ein Jahr Elternzeit machst, dann kannst Du den Urlaub bis Ende 2014 nehmen). LG Sabine


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