Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitsgeber möchte mir 23 Urlaubstage nicht gewähren, da meine 6-monatige Probezeit (bei einem 12-Monate-Vertrag) erst im Februar endet, ich aber ab dem 25. Januar schon in Mutterschutz gehe. Ich würde gerne vorher den Urlaub in Anspruch nehmen. Darf er den Urlaub verwehren? Darf er den Urlaub auch nur ausbezahlen? Gruß! lililevi
Liebe Lili, wenn das vertraglich so vereinbart ist. Auszahlen geht nur bei Beendigung des Arbeitsvertrages. Gruß, NB
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Sehr geehrte Frau Bäder, bei mir ergibt sich folgende Situation. Ich habe im Januar 2016 eine neue Beschäftigung mit 30 Tagen Urlaub angenommen. Anfang März bin ich noch in der Probezeit schwanger geworden und bin sofort ins Beschäftigungsverbot gegangen. Nach 14 Monaten Elternzeit bin ich nun erneut schwanger geworden und direkt aus Elternzeit er ...
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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Verwaltungsbeamtin einer Landesbehörde in NRW und befinde mich derzeit noch in meiner 3-jährigen Probezeit, welche regulär am 01.09.2025 enden würde. Nun bin ich jedoch seit dem 12.12.2024 in Mutterschutz und erwarte mein erstes Kind. Aufgrund der Geburt habe ich im Anschluss an meinen Mutterschutz Elternzeit ei ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...
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