Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch trotz Probezeit?

Frage: Urlaubsanspruch trotz Probezeit?

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitsgeber möchte mir 23 Urlaubstage nicht gewähren, da meine 6-monatige Probezeit (bei einem 12-Monate-Vertrag) erst im Februar endet, ich aber ab dem 25. Januar schon in Mutterschutz gehe. Ich würde gerne vorher den Urlaub in Anspruch nehmen. Darf er den Urlaub verwehren? Darf er den Urlaub auch nur ausbezahlen? Gruß! lililevi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Lili, wenn das vertraglich so vereinbart ist. Auszahlen geht nur bei Beendigung des Arbeitsvertrages. Gruß, NB


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