Monti
Sehr geehrte Frau Bäder, bei mir ergibt sich folgende Situation. Ich habe im Januar 2016 eine neue Beschäftigung mit 30 Tagen Urlaub angenommen. Anfang März bin ich noch in der Probezeit schwanger geworden und bin sofort ins Beschäftigungsverbot gegangen. Nach 14 Monaten Elternzeit bin ich nun erneut schwanger geworden und direkt aus Elternzeit erneut ins Beschäftigungsverbot + Elternzeit gegangen. Wie verhält es sich nun nach dem Ende der jetzigen Elternzeit? Laut meinen Recherchen dürften mir durch Beschäftigungsverbotszeiten noch 52 Tage Urlaub zustehen, obwohl ich letztlich nur effektiv 2 Monate dort gearbeitet habe... kann ich diesen Urlaub im Anschluss an die Elternzeit nehmen oder auszahlen lassen? ich weiß auch nicht, ob ich das wirklich beanspruchen möchte, da es mir doch recht unfair gegenüber dem Arbeitgeber vorkommt. Mir geht es erstmal nur um die rechtliche Situation. Viele Grüße und vielen Dank.
Hallo, Sie haben auf jeden MOnat, den Sie nicht komplett in EZ sind, Anspruch auf Urlaub. Eine Ausbezahlung ist nur zum Ende des Vertrages möglich Liebe Grüße NB
mellomania
auszahlen lassen geht nur, wenn der Arbeitsvertrag endet. solange du dort angestellt bist, geht nur das abbauen des urlaubs.
Monti
Ich werde das Arbeitsverhältnis zum Ablauf der Elternzeit kündigen. Die Frage ist, ob ich es tatsächlich 52 Tage Urlaubsanspruch durch Beschäftigungsverbotszeiten und Mutterschutz habe, obwohl ich letztlich nur 2 Monate dort gearbeitet habe.
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