Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe am 5.10.2001 meine Tochter entbunden. Zuvor wurde ich von meinem Arzt am 17.05.2001 arbeitsunfähig geschrieben. Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich 7 Tage Urlaub genommen (mein Jahresurlaub beträgt 30 Tage/Jahr). Unsere Personalabteilung teilte mir nach der Bescheinigung meines Arztes mit, daß somit mein gesamter Urlaub verfallen würde, da ich es ja nicht schaffen würde ihn bis Ende März 2002 zu nehmen. Stimmt das, oder habe ich doch noch Anspruch darauf. (Dazu muß ich sagen, daß ich bereits im Oktober diesen Jahres wieder arbeiten gehen.) In welchem Gesetz/Paragr.nr. finde ich etwas darüber und wie viel Tage stehen mir zu? Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!!! MfG Manja
Liebe Maja, Sie sind im EU? DAnn können Sie den Urlaub noch danach nehmen, § 17 ErzGG. GRuß, NB
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Hallo ! Mein AG hat mir ein Arbeitsverbot erteilt! Das baby kommt im November.Jetzt habe ich noch 8 Tage alten Urlaub!Habe ich nach den 3jahren elternzeit noch anspruch darauf oder verfällt er? Danke ela
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Hallo Ich bin 2022 das erste Mal Mama geworden . Ich bin sofort ins Berufsverbot gekommen da ich an der Fleisch Theke arbeite. Ich bin bis September 2024 in Elternteil habe einen unbefristet Arbeitsvertrag jedoch ändern sich ab September meine Stunden also eine vertragsänderungs haben wir gemacht. Aber immer noch unbefristet. Jetzt haben ...
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Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...
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