Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsverbot/Urlaubsanspruch

Frage: Arbeitsverbot/Urlaubsanspruch

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Sehr geehrte Frau Bader! Während meiner Schwangerschaft hat mir mein Fauenarzt ein Beschäftigungsverbot erteil. Unsere Personalabteilung teilte mir darauf hin mit, daß somit die mir noch verbliebenen Urlaubstage (verblieben noch 25 Tage)verfallen würden. Nun habe ich aber gehört, daß das nicht stimmen würde. Können sie mir sagen wie das ist? Steht mir der "alte" Urlaub zu, wenn ich jetzt, ein Jahr später, wieder arbeiten gehe? Vielen Dank!!! Mit feundlichen Grüßen Manja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Manja, ja, nach dem BErzGG kann der Urlaub auch noch nach dem EU genommen werden. Gruß, NB


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