Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch nach Mutterschutz, Mutterschutz endet am 1.Mai

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaubsanspruch nach Mutterschutz, Mutterschutz endet am 1.Mai

blubb

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Hallo, mein Mutterschutz endete am 1.Mai 2014. Ab 2.Mai 2014 war ich in Elternzeit. Steht mir für Mai Urlaub zu? Mein Arbeitgeber meint nein, weil der erste Mai ein Feiertag ist. Stimmt das so?? MfG blubb


desireekk

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Es geht im BEEG nicht um Arbeitstage, sondern um ganz normale Kalendertage. Insofern hast Du Recht un der AG nicht. Gruss Désirée


blubb

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Danke für die Antwort! Können Sie mir den betreffenden Paragraphen nennen? Grüße blubb


SumSum076

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Dein Mutterschutz reicht bis zum 1. Mai? Dann bekommst du dafür nicht nur Urlaub, sondern auch Lohn! Der Urlaub wird in § 17 MuSchG geregelt, demnach sind Mutterschutzzeiten Beschäftigungszeiten. Darum hast du Anspruch auf Urlaub. In § 17 des BEEG wird die Kürzungsmöglichkeit des Urlaubs geregelt. Dort steht genau drin, dass Urlaub nur für Monate gekürzt werden kann, die man komplett in EZ war. Da du erst ab 2.5 in EZ warst, warst du nicht den kompletten Mai in Elternzeit - also kann der Urlaub nicht gekürzt werden. Gruß Sabine


blubb

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Der Witz ist, den Arbeitgeberzuschuss zum Geld von den Krankenkasse habe ich bekommen für den 1. Mai. Mal sehen ob sich mein AG weiter quer stellt, mit ihm anlegen will ich mich eigentl nicht. Lg blubb


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