Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch nach EZ

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaubsanspruch nach EZ

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Guten Abend, am 1.4.2010 habe ich in meiner Schwangerschaft ein BV bekommen und im November 2010 regulär entbunden. Für den Zeitraum von 1.4. bis 31.12.2010 hätte ich noch 10 Tage Urlaub gehabt die ich ja nicht mehr nehmen konnte wegen des BV und Mutterschutz. Nach einem Jahr EZ werde ich Teilzeit beim selben AG wieder zu arbeiten beginnen. Stehen mir die nicht genommen 10 Urlaubstage dann noch zu? Vielen Dank und Gruss


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, klar. Man kann den Urlaub im Jahr nach der EZ o noch im Folgejahr nehmen Liebe Grüsse, NB


Easy1988

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Hallo mini-maus, ich habe damals meinen Urlaub ausbezahlt bekommen, denn dir stehen die Urlaubstage trotz BV zu. Nur kann es sein, dass sie nun gestrichen sind, da man seine Urlaubstage nur mit Genehmigung ins neue Jahr nehmen kann. Bei mir im Arbeitsvertrag steht, dass man Resturlaub bis ende März genommen haben muss. Hättest vielleicht gleich als du das BV bekommen hattest, beim Arbeitgeber nachfragen müssen. Wird dir nichts anderes übrig bleiben und deinen Arbeitgeber fragen. lg


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