Sehr geehrte Frau Bader, habe 3 Kinder und war seit Ende 2007 durchweg in Elternzeit. Habe 1 Jahr zwischendurch Teilzeit in Elternzeit gearbeitet (nach Kind 1). Zwischen Kind 2 und 3 habe ich nicht gearbeitet, war aber in Elternzeit. (1) Habe den Urlaub aus allen 3 Mutterschutzfristen noch nicht genommen. Inwiefern steht mir dieser für Kind 1, 2 und 3 noch nach Ende der Elternzeit zu? (2) Wie berechnet sich der Urlaubsanspruch, wenn die Mutterschutzfrist mitten im Monat endet (z.B. am 20. eines Monats) - hat man da den vollen Monatsanspruch? (3) Könnte ich verlangen, diesen Urlaub (sofern vorhanden) direkt im Anschluss an die Elternzeit zu nehmen? (4) Muss ich, wenn ich nach der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchte, dies auch mit einer 3-Monats-Frist vorab beantragen? Besten Dank! Lisa
von Lisa13 am 21.11.2016, 11:05