Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch nach Elternzeit - korrigierte Frage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaubsanspruch nach Elternzeit - korrigierte Frage

xeliara

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Guten Tag Frau Bader, ich beende zum 31.12.18 meine 2-jährige EZ. Ich habe laut Arbeitsvertrag 30 Urlaubstage. Da ich in einer sehr kleinen Arztpraxis arbeite, macht mein Chef im Jahr an 7 Wochen Betriebsferien (3 Wochen im Sommer und 4 Wochen im Jahr verteilt). Wie verhält es sich nun mit meinem Urlaubsanspruch? Ich weiß, dass mir der Urlaub je vollem Kalendermonat um 1/12 gekürzt wird. In meinem Fall bei einem monatlichen Anpruch von 2,5 Tagen bleiben 0,5 Tage nach Kürzung bestehen. Dies summiert sich über 24 volle Monate immerhin noch 12 Tage. Aber habe ich Anspruch auf die restlichen 12 Tage zur freien Verfügung, wenn die Arbeit durch andere Kollegen problemlos abgedeckt wird? Immerhin habe ich ja in den Betriebsferien "Zwangsurlaub", da ich gar nicht arbeiten gehen könnte, da die Praxis komplett geschlossen hat. Vielen Dank Xeliara


Mitglied inaktiv

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In der EZ erwirbt man KEINEN Urlaubsanspruch. Lediglich im Mutterschutz steht Dir Urlaub zu. Wann genau wurde das Kind geboren? Bis wann ging der Mutterschutz? Meinem Kenntnisstand nach darf der Urlaub maximal zur Hälfte mit Betriebsferien festgelegt werden. Dazu kann aber Frau Bader sicher etwas genaueres sagen. LG Sabine


xeliara

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Stimmt doch gar nicht mit dem nicht Anspruch Zitat Kanzlei hassel: Was passiert aber mit dem Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers während der Elternzeit wenn er nicht arbeitet? Der dem Arbeitnehmer eigentlich zustehende Urlaubsanspruch besteht zunächst während der Elternzeit unverändert weiter. Nach der Vorschrift des § 17 Abs. 1 BEEG kann dieser allerdings durch den Arbeitsgeber für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit in Vollzeit um ein Zwölftes des Jahresurlaubsanspruchs gekürzt werden.


-Talia-

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Ich verstehe nicht, wie du auf den halben Tag nach Kürzung kommst, der übrig bleiben soll? Wenn dein Chef den Urlaubsanspruch um 1/12 kürzt pro Kalendermonat den du komplett in EZ bist, bedeutet das doch, dass er dir den Urlaub für den Monat komplett kürzt. Nach einem vollen Kalenderjahr EZ kürzt er doch den vollen Urlaub?!?


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