Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch im Mutterschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaubsanspruch im Mutterschutz

Bondgirl888916

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Guten Abend Frau Bauer, ich bin schwanger. Errechneter Geburtstermin ist bei mir der 07.07.16, d.h. ab dem 26.05.16 bin ich im Mutterschutz, welcher am 01.09.16 endet. Anschließend werde ich 1 Jahr Elternzeit nehmen. Mein Urlaubsanspruch pro Jahr beläuft sich lt. Arbeitsvertrag auf 30 Urlaubstage.  Die Personalabteilung hat mir nun mitgeteilt, dass mir lediglich bis August, also dieses Jahr insgesamt 20 Urlaubstage, zustehen. Ich jedoch dachte, dass mir auch für September noch die 2,5 Tage Urlaub zustehen, somit insgesamt 22,5 Urlaubstage für 2016 und demnach der Arbeitgeber nur für volle Monate in welcher ich in Elternzeit bin, Oktober, November und Dezember, Urlaub kürzen darf. Was ist denn nun korrekt? Stehen mir die 2,5 Tage Urlaub für September zu, auch wenn der Mutterschutz am 01.09 bereits endet? Oder wirklich nur bis Monat August? Vielen Dank für eine Antwort 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, warten Sie doch erst mal ab, wann das Kind kommt - wenn es tatsächich am errechneten ET kommt, steht Ihnen der September zu Liebe Grüße NB


desireekk

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Mach es doch andersrum: Frag einfach mal nach, ab wann denn die EZ beginnen würde, wenn Dein Kind am 7.7. (oder früher) zur Welt kommt. ... dann werden sie Dir sagen "am 2.9.16" ... und dann frage nach welches bitte ´der erste volle Monat EZ ist den Du nimmst. Dann werden sie/müssen sie sagen: "Oktober 2016". ... daraus kann sich die Personalabteilung dann bitte den Rest selbst herleiten... Denn so steht es im BEEG. Wobei: die Firma muss dir den Urlaub vorher nicht genehmigen wenn betr. Gründe dagegenstehen. Gruss D


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