Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch & Elternzeit

Frage: Urlaubsanspruch & Elternzeit

Julia-K

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Hallo... Mein Freund geht ab dem 15.7. für 1 Jahr in Elternzeit. Er hat laut Arbeitsvertrag 26 Tage Urlaub, wobei ich leider nicht weiß, ob der mit einer 5 oder 6 Tage Woche abgerechnet wird, da er im Einzelhandel tätig ist. Und ob das für mein Anliegen überhaupt relevant ist!? Momentan ist sein Vertrag noch bis zum 30. November befristet. Noch ist nicht klar, ob er übernommen wird - das Gespräch hierzu findet frühestens im August statt. Wieviel Urlaub steht ihm denn jetzt für dieses Jahr genau zu?! Hat er ein Anrecht auf Sonderurlaub für die Geburt seines Kindes?! Da für die Berechnung von Urlaub und Elternzeit ja nur volle Monate zählen, fällt der Juli ja schon weg und gegebenenfalls sein Vertrag wird nicht verlängert, geht es ja auch nur bis November... somit reden wir für dieses Jahr von 4 Monaten, die der Arbeitgeber kürzen kann - wobei ich persönlich diese 1 / 12 Regelung nicht so richtig verstehe... Was ändert sich, sollte der Vertag eben doch verlängert werden, außer das der Arbeitgeber einen Monat mehr „kürzen“ kann? Kann mir jemand sagen, wieviel Urlaub ihm effektiv zusteht unter Berücksichtigung, einer 5 bzw. 6 Tage Woche und eines eventuell auslaufenden Arbeitsverhältnis zum 30.11. oder eben auch nicht. Seine Personalleitung sagte ihm, es stünden ihm noch 2 1/2 Tage für dieses Jahr zu - das halten wir allerdings für sehr wenig oder machen wir einen Denkfehler?! Für Licht im Dunkel wäre ich sehr dankbar... Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ob mit fünf oder sechs Tage Woche abgerechnet wird hängt davon ab, ob er fünf oder mit sechs Tagen arbeitet. Wie es eben vertraglich vereinbart ist. Ansonsten hat er Urlaubsansprüche für jeden Monat, den er nicht komplett in Elternzeit ist, es sei denn, der Arbeitgeber widerspricht dem nicht, was unüblich wäre. Der Urlaubsanspruch ist also auf den Monat runterzubrechen (26:12) und dann mit 7 malzunehmen - er arbeitet ja bis einschließlich Juli. Liebe Grüße NB


Felica

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Dein Mann hat Anspruch auf anteiligen Urlaub von Januar bis Juli. Also 7/26tel. Für August bis November nicht da der AG sicherlich für diese Zeit den Urlaub kürzen wird. Darf er auch da dein Mann in dieser Zeit die kompletten Monate in EZ ist. Mit Ende des Vertrages endet dann auch die EZ, danach ist dein Mann Hausmann. Das der Vertrag verlängert wird rechne mal eher nicht. Ihr werdet sicherlich die EZ schon gemeldet haben, dann hätte man schon was gesagt. Solange dein Mann EG bezieht ist er krankenversichert. Danach müsst ihr schauen. Evtl würde ich das schon im Blick behalten da ihr evtl evtl erst ab August20 einen Betreuungsplatz habt und dann ja auch noch eingewöhnen müsst. Ich habe ja ähnlichen ET wie du gehabt und deshalb erst ab September20 wieder Einstieg angegeben beim AG. Und ihr seit dann ja mit den 14 Monaten EG auch durch im Juli20.


sternenfee75

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Hat er denn schon in diesem Jahr Urlaub genommen? Der muss natürlich abgerechnet werden. Ob 5 oder 6 Tage Woche wäre ja bei der Frage egal.


Julia-K

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Vielen Dank für eure Antworten... Was bedeutet das denn jetzt in Zahlen?! Die Eingewöhnung nächstes Jahr übernehme ich, da ich das mit meiner Selbstständigkeit und Hilfe der Oma ganz gut überbrückt bekomme. Ja, er hat schon Urlaub genommen. Unser Sohn ist am 16.5. geboren - ein Donnerstag und er ist erst darauf die Woche Sonntag wieder arbeiten gegangen ( 26.5. ) Somit war er 9 Tage nicht arbeiten. Da er Gärtner in einem großen Gartencenter ist, zählt der Sonntag eben als offizieller Arbeitstag, da sie diesen ja standardmäßig geöffnet haben. Ich finde das alles relativ schwierig - vielleicht denke ich aber auch einfach nur zu kompliziert...!?


KielSprotte

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Das ist doch ganz einfach gerechnet: Er hat so oder so Anspruch für die Monate Januar-Juli, also auf 7/12. 26 : 12 x 7 = 15 Tage Je nachdem wie viele Tage er bisher genommen hat, kannst du/er seinen Resturlaub ausrechnen.


Julia-K

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Danke Und wie gestaltet sich das für die Monate Juli - November?! Und wenn der Vertrag verlängert wird, kann der Dezember noch dazugerechnet werden?


KielSprotte

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Die Frage wurde doch nun schon mehrfach beantwortet?! Bis einschl. Juli Anspruch, danach so oder so nicht mehr?!


Julia-K

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Steh ich jetzt auf der Leitung?! Hat er für den Zeitraum der Elternzeit keinen Urlaubsanspruch?! Er wird doch dann nur gekürzt, oder?! Aber wie?! Sorry, aber ich verstehe das leider nicht!


Mitglied inaktiv

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Ich glaube kaum, dass der Arbeitsvertrag über den 30.11. hinaus verlängert wird. Daher kein Urlaubsanspruch für Juli - nov. Und ohne Vertrag für Dez erst recht nicht. Dein Mann ist in Elternzeit und der AG hat das Recht den Urlaub für jeden vollen Monat in ez zu kürzen. Er ist ohne Arbeitsvertrag, wenn nicht verlängert wird, Hausmann mit Elterngeld Bezug. Also während dieser Zeit wieder um Arbeit kümmern. Nach EG hat er sonst keine Krankenversicherung


Julia-K

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Vielen Dank für die Antwort... Verstanden...


Felica

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Würde dein Mann in der EZ arbeiten, dann hätte er für diese TZ-Tätigkeit einen eigenen Urlaubsanspruch. Ist er dagegen komplett daheim, dann nicht.


luvi

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Hallo, Er hat bis einschließlich Juli Urlaubsanspruch. Im Juli arbeitet er noch, deshalb hat er noch vollen Urlaubsanspruch. In den Monaten, in denen er vollständig in Elternzeit ist, hat er keinen Anspruch. Mit "Urlaubsanspruch kürzen" ist gemeint, dass er in diesen Monaten keinen Urlaubsanspruch erwirbt. Was steht denn im Vertrag zur Arbeitswoche? An wie vielen Tagen muß er arbeiten? Wie würde das bisher geregelt? LG luvi


Julia-K

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Vielen Dank... Es wird mit einer 6 Tage Woche gerechnet. Donnerstags ist immer sein freier Tag und da die Zeit vom 16.5.-26.5. (die Zeit, die er über die Geburt frei hatte), 2 Donnerstage beinhaltet, wäre das nach meiner Rechnung keine 10 Urlaubstage die er bereits genommen hat, sondern eben nur 8... bei 26 Urlaubstagen auf das ganze Jahr ergeben sich bis einschließlich Juli 15 Tage - abzüglich der 8 Tage sind noch 7 übrig... er hat aber noch 1 1/2 Minus Tage Ergo sind wir dann bei 5 1/2 Tagen Resturlaub. Er bekommt aber nur 4 1/2, weil sein Freier Tag mit irgendeinem Durchschnitt berechnet wird - genau hab ich das nicht verstanden und er will für den einen Tag kein Fass aufmachen...


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