Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch BV Kündigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Urlaubsanspruch BV Kündigung

Murmel880

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, wegen untragbarer Arbeitsbedingungen werde ich demnächst wohl ein BV bekommen, da meine Chefin permanent das MuSchG missachtet und mich tyrannisiert. Jetzt ist meine Frage: Bis ich in den MuSchu gehe hätte ich noch knappe 3 Wochen Urlaub, die ich ja dann nicht nehmen würde. Bleibt mein Anspruch bestehen, so dass ich mir den Urlaub im Falle einer Kündigung meinerseits zum Ende meines Elterngeldes ausbezahlen lassen könnte? Hätte eine frühere Kündigung Einfluss auf mein Elterngeld? Die 12 Monate vor der Geburt habe ich ja gearbeitet bzw. war ebenfalls im Elterngeld. Lieben Dank und viele Grüße Murmel


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Auszahlung des Urlaubs ist immer nur zur Beendigung des Vertrages möglich. Beide Eltern Geldanspruch feststeht, ändert die Kündigung nichts. Ich würde aber berücksichtigen, dass Sie bei einer Kündigung nicht mehr in Elternzeit sind und auch nicht beitragsfrei krankenversichert. Liebe Grüße, NB


Spieli

Beitrag melden

Dein Anspruch bleibt bestehen bis die Elternzeit (nicht Elterngeld!) beendet ist und wird bei Kündigung ausbezahlt oder bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses gewährt.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, Ich habe Mitte August meinem alten Arbeitgeber gekündigt und ins Kündigungsschreiben geschrieben,dass er mir die Nicht genommenen Urlaubstage während meiner Schwangerschaft und Elternzeit, wie gesetzlich geregelt, auszahlen muss und ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis habe. Ich habe während meiner Elternzeit Mitte August 2016 g ...

Guten Tag Frau Bader, nach einem Jahr in Elternzeit habe am 12.06.2017 meinen ersten Arbeitstag bei meinem alten Arbeitgeber. Ich habe meinen Arbeitsvertrag bereits gekündigt und werde dann bis zum 31.07.2017 in der Firma arbeiten. Wieviel Anspruch auf Urlaub habe ich dann noch bei einem jährlichen Anspruch von 26 Tagen? LG Halima

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zum 1.1.2013 ein Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst begonnen. Im März 2013 wurde ich schwanger und war dann mit Feststellung der SS circa 5 Wochen krank geschrieben und hatte dann bis zum Mutterschutz Arbeitsverbot. am 16.11.2013 ist mein Kind geboren. Nach Ablauf der Elternzeit bin ich nun im unbeza ...

Hallo Frau Bader, folgendes : Ich bin 2013 schwanger geworden und direkt 08/13 ins BV gegangen. Hatte für 2013 noch Resturlaub.Mutterschutz von 02/14-05/14. Im September 2015 habe ich den Dienst woeder aufgenommen, war unerwartet wieder schwanger und bin dann ab 09/15 wieder ins BV, Mutterschutz von 02/16 - 05/16. Elternzeit habe ich bis 31.7.201 ...

Hallo. Ich befinde mich momentan in Elternzeit. Diese endet am 01.07.2019. Ich habe demnächst ein Vorstellungsgespräch und bin mir in einem Punkt nicht ganz sicher. Bei meinem momentanen AG habe ich noch 14 Urlaubstage aus dem Jahr 2018. In diesem Jahr würden mir ja nur 15 Tage zustehen (ich habe insgesamt 30 Tage). Nun meine Frage, angenommen ich ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hatte während meiner Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot, das von meinem Arbeitgeber (Tankstelle) ausgesprochen wurde. Momentan bin ich in Elternzeit. Da wir jetzt umgezogen sind (65 km weit weg) muss ich meine Arbeitsstelle kündigen. Habe ich Anspruch auf Urlaub während meines Beschäftigungsverbots? Wenn ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich danke Ihnen herzlich für die Möglichkeit von Ihnen Rat zu erhalten. Folgende fiktive Annahme. Ein Mitarbeiter befindet sich von 01.04.2050 bis 15.07.2051 in Vollzeit Elternzeit. Ergeben sich durch Kündigung zum Ende der Elternzeit (§ 19 BEEG) in der zweiten Jahreshälfte 2051 etwaige Urlaubsansprüche gem. BUrlG? ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich beabsichtige meinem Arbeitgeber innerhalb meiner laufenden Elternzeit nach Berücksichtigung der vertraglichen Kündigungsfrist von 2 Monaten zu kündigen. Wie sollte ich am Besten vorgehen um meinen Urlaubsanspruch geltend zu machen? Mein Arbeitgeber hat mir meine Elternzeit bisher nicht schriftlich bestätigt, somit ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich bis 19.01.22 in Elternzeit und möchte meinen aktuellen Arbeitsplatz kündigen. Da ich vor der Elternzeit/Mutterschutz im Beschäftigungsverbot war habe ich noch nicht genommenen Urlaub übrig ( 15 Tage). Mein Arbeitgeber hat mir bereits in der Elternzeit ein Schreiben gesendet das er meinen Jahresurlaub auf ...

Hallo, ich schreibe nun da ich hier einige Antworten über die Suchfunktion gelesen habe aber für meine Situation nicht ganz klar komme. Einmal habe ich etwas von Urlaubsanspruch gelesen. Ich habe mein erstes Kind am 20.06.2018 zur Welt gebracht und mein zweites fast genau drei Jahre später am 15.07. ich bin eine Woche bevor meine Elternzeit ...