Juniwichtel
Hallo! Ich bin Erzieherin im Waldkindergarten und habe von meinem Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot erhalten. Anstatt meiner üblichen 37,5 Stunden/ Woche arbeite ich seit Bekanntgabe der Schwangerschaft lediglich 5 Stunden / Woche. Jetzt beginnt bald mein Mutterschutz und es kam die Frage auf, wie viele Urlaunstage mir noch zustehen. Da mir im Beschäftigungsverbot kein Nachteil entstehen darf, kann es doch nicht sein, das ich während der bisher angefallen Schließtage immer regulär Urlaub nehmen muss. Muss ich bei dieser Art des Beschäftigungsverbotes überhaupt Urlaub nehmen? Kann es wirklich sein, dass ich bei den verbleibenden 5 Stunden in der Woche für eine Woche 5 Tage Urlaub nehmen muss? Ich hoffe sie können mir weiterhelfen. Vielen Dank!
Hallo, wenn es Betriebsferien gibt, gelten die Ferien als genommen, ebenso, wenn Sie diesen bereits beantragt hatten. Ansonsten bleiben die Ansprüche bestehen Liebe Grüße NB
Soie
Wieviele Tage müsstest du den Urlaub nehmen wenn du das Beschäftigungsverbot nicht hättest? Dir soll durch das BV ja auch kein Vorteil entstehen.
Mitglied inaktiv
Wenn der Kindergarten geschlossen hat und die Kolleginnen Urlaub nehmen müssen, dann musst du selbstverständlich auch Urlaub nehmen. Das ist ganz normal. Sei doch froh, dass du nur 5 Std. die Woche arbeiten musst und 37,5 Std./Wo bezahlt wirst.
PaHe
Es kommt nicht darauf an wieviel Stunden du arbeitest sondern wieviel Tage Solltetest du vorher 30tage (sprich bei einer 5 Tage Woche = 6 Wochen) Urlaub gehabt haben und nun arbeitetest du jeden Tag 1h dann bleibt es bei 30 Tagen Arbeitest du an einen Tag 5h dann hast du 6 Tage Urlaub im Jahr (was dann ja wieder 6 Wochen entspricht). Kein Nachteil
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