Erika2014
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe im Oktober 2016 den Arbeitsvertrag zum Ende der Elternzeit gekündigt (bis mitte Januar 2017) und der Resturlaub (29 Tage) wird mit Endabrechnung Januar 2017 abgegolten. Wenn ich der Urlaub im Anschluss an mein Arbeitsverhältnis genommen hätte, hätte der Urlaub bis 22.02.2017 gedauert (bis 22.02.17 werden Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung gezahlt). Frau Bader, ich habe Frage, wenn ich neue Arbeit finde,ab wann kann ich einen neuen Job anfangen: schon ab mitte Januar 2017 oder erst ab 23.02.2017? Ich weiss nicht was ich machen soll:( Danke im voraus für Ihre Antwort. Ich wünsche Ihnen schönes neues Jahr. Herzliche Grüsse
Hallo, ab Mitte Januar! Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du hast den Arbeitsvertrag bereits auf Mitte Januar gekündigt, damit hat sich doch die Frage erledigt. Der Urlaub wird ausbezahlt und die Sozialversicherungsbeiträge enden Mitte Januar, nicht erst am 22.2. Somit bist du ab Mitte Januar arbeitslos und solltest ab Mitte Januar auch den neuen Job anfangen - früher geht es nicht und später wäre es nachteilig.
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