Marie210
Guten Tag Frau Bader, Meine Situation ist wie folgt: Mein befristeter Arbeitsvertrag endete zum 31.07.2020 aufgrund meiner Schwangerschaft. Mein Mutterschutz beginnt am 08.08.2020. Ich habe mich arbeitslos gemeldet. Vor drei Tagen habe ich ein Schreiben vom Arbeitsamt erhalten, dass mein Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht aufgrund einer Urlaubsabgeltung vom 01.08. bis 24.08.2020. Da ich im Beschäftigungsverbot war, hatte ich keine Möglichkeit meinen Urlaub zu nehmen. Folgendes Problem. Die Krankenkasse weigert sich Mutterschaftsgeld zu zahlen, da ich weder beim Arbeitsamt noch beim Arbeitgeber versichert bin. Das Arbeitsamt sagte mir aber, dass die Nachversicherung greifen müsste und ich somit Anspruch hätte auf Mutterschaftsgeld. Allerdings stellt sich die Krankenkasse quer. Ich habe mich etwas durch die Gesetze im Internet gelesen und dort steht, dass man trotz Urlaubsabgeltung und Ruhen des Arbeitslosengeldes Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat, dies aber auch in der Zeit der Urlaubsabgeltung ruhen würde. Das würde ich vollkommen akzeptabel finden. Allerdings habe ich nach den Gesetzen meiner Krankenkasse geschaut und festgestellt, dass sie diese Neuerung einfach gestrichen hat. Ist dies zulässig? Kann ich dagegen vorgehen? Ich verstehe nicht, dass ich nun benachteiligt werde nur weil ich meinen Urlaub ausgezahlt bekomme, den ich während des Beschäftigungsverbot nicht nehmen konnte? Ich bedanke mich im voraus. Viele Grüße
Hallo, so ganz verstehe ich das nicht. Der Arbeitsvertrag endet eigentlich am 8. August. Bis zum 24. August wird aber Lohn als Urlaubsabgeltung gezahlt. Damit endet der Vertrag doch am 24. August. Und damit endet der Vertrag während des Mutterschutzes und die Krankenkasse muss in Höhe von Krankengeld weiterzahlen.Wichtig ist jetzt also, genau herauszuarbeiten, wann der Vertrag endet. Das muss Ihnen der Arbeitgeber bescheinigen. Und diese Bescheinigung muss die Krankenkasse bekommen. Liebe Grüße NB
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