wonder_leo
Hallo Frau Bader, ich bin nun in der Mutterschutzfrist. Da ich auf meiner Arbeit bis zum Schluss sehr einbunden war, bat mir mein Arbeitgeber an, den Urlaub (auf den ich verzichtet habe) in Form einer finanziellen Urlaubsabgeltung auszubezahlen. Nun habe ich Bedenken, dass meine Krankenkasse mir für diese Tage die Zahlung der 13,- € Mutterschaftsgeld verweigern könnte. Können Sie mir hierzu bitte weiterhelfen ob dies tatsächlich so ist? Vielen Dank! wonder_leo
Hallo, diese Möglichkeit ist eigentlich gesetzl. nicht vorgesehen. Gleichwohl kommt es darauf an, wie der AG die Zahlung nennt. Einmalzahlungen bleiben beim EG außer Betracht. Beim MG dürfte es auch keine Rolle spielen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Das sollte der AG erst tun wenn Du wieder aus der EZ raus bist. Das Mutterschaftsgeld ansich ändert das zwar sicher nicht, aber beim EG z.B. wir das als Einkommen angerechnet! Gesetzlich darf der AG dies eigentlich auch nicht. Der Urlaub muss bestehen bleiben und darf von Dir im jahr in dem die EZ endet und im Jahr darauf genommen werden. Nur wenn das Arbeitsverhältnis endet darf und muss der Urlaub ausbezahlt werden. LG Sabine
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