Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

urlaubs anspruch

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: urlaubs anspruch

Mitglied inaktiv

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Einen schönen Tag. ich habe mal eine kleine frage. ich habe eine kleinen sohn bekommen, und nun ist ein jahr rum und ich gehe wieder arbeiten .jetzt habe ich vor kurzem erfahren das mir mein voller jahresurlabu zustannt im vergangenem jahr und ich auch anspruch auf urlaubsgeld bzw weihnachtsgeldt hatte . stimmt das ????


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo Peer, stimmt so nicht ganz. Anspruch auf sog. Gratifikationen (Urlaubsgeld/ Weihnachtsgeld) hat man laut Gesetz gar nicht. Das bedeute, man bekommt es für die Zeit, in der man im EU war, nur dann, wenn es vertraglich/ tarifvertraglich/ per Betriebsvereinabrung o.ä. vereinbart ist. Wenn nicht vereinbart ist, hat das BAG entschieden, daß zu überlegen ist, ob es grundsätzlich für Betriebstreue bezahlt wird (in den seltensten Fällen), dann läuft es weiter. Sonst nicht. Jahresurlaub wird pro wg EU nicht gearbeiteten Monat um 1/12 gekürzt. N. Bader


Mitglied inaktiv

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Nein stimmt nicht. Wenn du ein Jahr Erziehungsurlaub hattest, dann steht dir für die Zeit kein Urlaub zu. Für die Zeit vor dem EU und für die Monate die du in diesem Jahr wieder arbeitest, bekommst du Urlaub. D.h. wenn du jetzt im August angefangen hast und einen Gesamturlaub von 29 Tagen hast, dann stehen dir dieses jahr 12,5 Urlaubstage zu. Anspruch auf Urlaubsgeld hast du während EU nicht, wohl aber auf Weihnachtsgeld, das muss dir der AG zahlen.


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