Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub wird nicht genehmigt

Frage: Urlaub wird nicht genehmigt

Thiara82

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe am 26.04.22 einen Urlaubsantrag mit zwei Zeiträumen bei meiner Chefin abgegeben. Den erste Zeitraum hat sie genehmigt, den zweiten nicht, aber auch nicht abgelehnt. Auf mein Nachfragen kam immer: sie müsse sich noch Gedanken machen. Ich bin als Springerin eingesetzt und muss mich eigentlich mit niemanden abstimmen. Nun hat eine Kollegin gekündigt, worauf hin meine Chefin mir den Urlaub aber nicht einfach genehmigen möchte. Ich arbeite nur 4,5 Stunden täglich statt knapp 8. Bei meinem Urlaub geht es um die Schließzeiten der Kita (die ich mir schon mit meinem Mann aufteile). Wir haben in der Zeit wo ich diesen Urlaub eingereicht habe auch keine Möglichkeit einer anderen Betreuung. Dies weiß meine Chefin auch. Wie sieht hier die Rechtsgrundlage aus? Vielen Dank für Ihre Info!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, der AG soll soziale Belange berücksichtigen. Einen Anspruch auf Urlaub gibt es aber nicht. Liebe Grüße NB


cube

Beitrag melden

Der AG ist angehalten, sozialverträglich zu handeln - muss aber auch die betrieblichen Belange berücksichtigen. Einen Rechtsanspruch auf Urlaub zu zB Schließzeiten des KiGa bzw. in den Ferien gibt es nicht. Ebenso, wie es keinen Anspruch darauf gibt, zusammen mit dem Partner Urlaub zu bekommen. Kinderbetreuung ist Privatsache - auch in den Ferien/zu Schließzeiten. Bzgl. der Genehmigung des Urlaubs/der Urlaube: Urlaub, der nicht explizit genehmigt wurde gilt als nicht genehmigt. Die mündliche Aussage "sich dazu noch Gedanken machen zu müssen" ist keine Genehmigung in irgendeiner Art. Insofern hat die Chefin das Recht, dir nun aus betrieblichen Gründen den Urlaub weiterhin nicht zu genehmigen. Kannst du dich evt. mit anderen Müttern/Eltern zusammen tun? Meist gibt es ja auch noch andere Eltern, die ein Betreuungsproblem in den Ferien haben und man kann sich da evt. abwechseln? Ansonsten würde mir - wenn es keine Verwandtschaft gibt - nur noch ein Babysitter einfallen. Der Zeitraum wird ja eher überschaubar sein davon ausgehend, dass ein Kiga idR nur 3 der 6 Wochen Ferien geschlossen hat und sowohl dein Mann als auch du ja offenbar innerhalb dieser 3 Wochen auch Urlaub genehmigt bekommen habt.


Thiara82

Beitrag melden

Danke cube für deine Info. Befreundete Eltern fahren in der Zeit selber in den Urlaub, wir müssten dann in der Tat einen Babysitter nehmen (aber woher so „kurzfristig“ und kostspielig natürlich auch, mal davon abgesehen, dass die Kleine 1,5 Jahre alt ist und sich ja auch an den Babysitter gewöhnen müsste). Mein Mann und ich teilen uns ja schon auf und haben nicht gemeinsam Urlaub. Ein Azubi der frisch ausgelernt hat, hat Urlaub für den Zeitraum genehmigt bekommen, wie ich gerade noch gesehen habe. Nach sozialen Punkten ging es hier also nicht. Am Ende muss ich wahrscheinlich meine beiden Kinder mit zur Arbeit nehmen. Alleine Zuhause lassen, kann ich sie ja nicht. Homeoffice dürfen wir auch nur noch 1x pro Woche machen. Ausnahmen gibt es nicht. Oh man, das zermürbt mich echt. Gerade weil es immer hieß, ich müsse mich nicht abstimmen aber wenn es dann doch soweit ist, bin ich als Halbtagskraft natürlich unersätzlich und muss zwei Vollzeitkräfte vertreten.


Feuerschweifin

Beitrag melden

Super ätzend. Aber außer einem weiteren Gespräch mit deiner Chefin wirst du da nicht viel machen können. Wenn die Kosten des Babysitters plus Fahrtkosten zur Arbeit etc. höher sein sollten als dein Verdienst in dieser Zeit, würde ich mir tatsächlich überlegen zu kündigen und nach einem anderen Job Ausschau halten. Also erst suchen, dann kündigen. Denn das Problem wird ja weiterhin bestehen. Bei einem neuen Job könntest du die Problematik direkt vorher ansprechen. Vor allem werden ja gerade händeringend Fachkräfte gesucht, sodass man als AN mittlerweile auch Forderungen stellen kann. Die Zeiten haben sich gewandelt, auch wenn manche AGs das nicht wahrhaben wollen. Schau dich doch einfach mal nach was anderem um, kostet ja nichts, und wenn du nichts findest, hast du auch nichts verloren. Kündigen natürlich erst, wenn du was anderes gefunden und sicher hast.


Thiara82

Beitrag melden

Ich gucke mich in der Tat schon aus anderen Gründen um (Fahrtkosten wegen der Entfernung zum Wohnort…), aber das hilft mir jetzt aktuell leider nicht. Selbst wenn ich zu sofort was finden würde, habe ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, Elternteil möchte die Hälfte der Schulferien das Kind bei sich haben, sich aber keinen Urlaub bei der Arbeit nehmen, um das Kind zu betreuen. Also im Homeoffice weiterarbeiten.  Wie sieht die Rechtslage hier aus? Muss der KV sich nicht Urlaub in den Ferien nehmen, damit er Zeit mit seinem Kind verbringt? Danke im Voraus 

Sehr geehrte Frau Bader,   ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und habe von Anfang Juni bis Mitte Oktober unbezahlten Urlaub bewilligt. Nun bin ich unerwartet schwanger geworden. Der berechnete ET ist am 28.11., mein Mutterschutz schließt also (wenn das Baby bleibt) unmittelbar an den unbezahlten Urlaub an. Wie wirkt si ...

Hallo Frau Bader,  eine Frage zwecks Urlaub im Minijob. Elternzeit zwei Jahre, läuft noch bis Mitte August 2025, seit letztem Jahr September wieder in meinen alten Job auf Minijob Basis angestellt. Bin erneut schwanger und Mutterschutz beginnt am 2.8.2025, hab kein Beschäftigungsverbot also noch am arbeiten. Darf mir mein Chef vier Tag ...

Liebe Frau Bader, der Erzeuger meiner Tochter 7Jahre möchte mit ihr in den Schulferien in Urlaub fahren. Ich habe das alleinige Sorgerecht und er Umgangsrecht, dh wir teilen alle Ferien hälftig auf. Ist er verpflichtet mir zu sagen, wohin er mit ihr fahren bzw fliegen möchte bevor er irgendetwas bucht? Lieben Dank für Ihren Rat. Gruß  ...

Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...

Hallo Frau Bader,  bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...

Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...