Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im September Termin für die Geburt meines Kindes. Habe ich Anspruch auf meinen vollen Urlaub oder wird das anteilmäßig sein, weil ich ja max. bis Mitte Juli arbeiten werde?? Vielen Dank im voraus
Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Dies alles ist geregelt im MuSchG und BerzGG. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Du nimmst nach dem MuSchu direkt Elternzeit? Dann gilt: Für jeden angebrochenen Monat (INKL: MuSchu!)hast Du Anspruch auf den Vollen Urlaub. Dein MuSchu geht wohl bis irgendwann November? Dann hast Du Anspruch aufUrlaub inkl. dem gesamten November. Steht im BErzGG. Viele Grüße Désirée
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Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite als Flugbegleiterin, das heißt, bei einer Schwangerschaft bleibe ich sofort zu Hause und werde auch nicht zu anderen Arbeiten herangezogen. Das Gehalt wird anteilmäßig weitergezahlt . Nun habe ich vom 01.04.2013 bis zum einschließlich 31.12.2013 unbezahlten Urlaub eingereicht und auch bekommen. So we ...
Hallo Frau Bader, ich bin derzeit in Elternzeit und wieder schwanger. Aus diesem Grund habe ich die Elternzeit für mein erstes Kind bis zum Beginn des Mutterschutzes für das zweite Kind verlängert. Während des Mutterschutzes entsteht meiner Meinung nach ein Urlaubsanspruch, den mein AG mir auszahlen möchte. Ich denke, dass mir bei 30 Tage Urlaubs ...
Hallo, ich bin schwanger komm am 14.3 in Mutterschutz werde aber nach der Mutterschutz zeit 24 Monate in Elternzeit gehen habe aber einen Rest Urlaub noch von 11 Tage und wollte hier mit Wiesen wieviel Urlaub mir in diesem Jahr noch zustehen ? Kann mir jemand helfen ? Muss dazu sagen habe ein Jahresurlaub von 28 Tage
Ich bin Erzieherin und schwanger. So werde ich wohl demnächst ein Berufsverbot erhalten. Meine Chefin meinte, dass mein genhmigter Urlaub (im Sommer + Herbst) verfällt, wenn ich jetzt, im April, ein BErufsverbot erhalte. Stimmt diese Aussage, wenn nicht auf welche Gesetzte kann ich mich bei einer Argumentation stützen. Vielen Dank
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