Guten Tag,
ich hätte eine Frage. Vor Beginn meines Mutterschutzes und der Elternzeit habe ich noch 12 Tage Urlaub (2 Tage Resturlaub aus 2014, 10 Tage Anspruch für 2015 vor und während des Mutterschutzes). Eigentlich wollte ich diesen vor dem Mutterschutz nehmen, um eher daheim bleiben zu können. Das möchte mein Arbeitgeber nicht. Ich soll bis zum Beginn des Mutterschutzes auf Arbeit gehen und den Resturlaub dann 2016 nach der Elternzeit nehmen. Kann er mir das vorschreiben? Denn eigentlich würde ich jetzt lieber eher daheim bleiben, weil es langsam etwas beschwerlich wird, weiter zu arbeiten.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
von
Mika14
am 07.01.2015, 07:26
Antwort auf:
Urlaub vor Mutterschutz
Hallo,
der Arbeitgeber hat grundsätzlich ein Weisungsrecht bei der Erteilung von Urlaub. Sie haben keinen Anspruch auf bestimmte Urlaubszeiten.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.01.2015
Antwort auf:
Urlaub vor Mutterschutz
Hallo,
grundsaetzlich steht dem AG das Gestaltungsrecht des Urlaubs zu.
Er kann also durchaus ansagen, wann Du Urlaub nehmen kannst und wann nicht.
Glaub mir: Du wirst dann in 2016 gottfroh sein wenn da ein paar Tage mehr Urlaub vorhanden sind mit einem Kleinkind!
Und auch wenn es jetzt "etwas beschwerlicher" ist, das sind zwei Wochen, das schaffst Du schon.
Gruss
Desiree
von
desireekk
am 07.01.2015, 17:15