Mitglied inaktiv
Hallo Nicola, Ich arbeite in einem Restaurant, in dem ich seit dem 01.03.02 fest eingestellt bin, 3 Tage pro Woche. Mein Mutterschutz tritt ab dem 16.01.03 in Kraft. Allerdings sind die Arbeitsbedingung sehr schwer und ich möchte gerne ab dem 01.01.03 aufhöhren. Habe ich Anspruch auf Urlaub für das kommende Jahr und wenn ja, kann ich diesen schon ab dem 01.01.03 in Anspruch nehmen ? Ich danke Dir für Deine Antwort ! Liebe Grüße Mimi
Halo, verstehe ich nicht. Was heißt aufhören? Grundsätzlich gilt: man muss dabei folgendes unterscheiden: im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Dies alles ist geregelt im MuSchG und BerzGG. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Soviel wie ich weiß hast Du Anspruch auf Urlaub, bis der Mutterschutz zu Ende ist. So war es bei mir. Das heißt Du hast Anteilig Anspruch bis 8 Wochen nach der Geburt. Diesen Urlaub kannst Du ab 1.1.03 auch nehmen.
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