Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub Schließzeit

Frage: Urlaub Schließzeit

Cassy0309

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, dass meine Frage in Ihren Bereich fällt. Folgendes Problem: ich bin seit Anfang Oktober nach einem Jahr Elternzeit wieder in meinen alten Beruf eingestiegen. Bis Mitte November müssen wir unsere Urlaubsplanung für das kommende Jahr einreichen. Meine Vertretung ist alleinerziehend mit 2 schulpflichtigen Kindern. Ich bin verheiratet mit einem schulpflichtigem Kind und einem Kind, das zur Tagesmutter geht. Diese hat nächstes Jahr die 2. und 3. Woche der Sommerferien geschlossen und es gibt auch keine Vertretung für sie. Klar, dass ich und mein Mann während dieser Zeit gerne Urlaub hätten. Leider möchte meine Vertretung in der 2. Woche ebenfalls Urlaub einplanen, da sie bereits ihren Urlaub für diese Woche gebucht und bezahlt hat, obwohl sie noch keinen bestätigten Urlaubsplan erhalten hat. Ich bin im öffentlichen Dienst angestellt. Daher gilt für mich das Bundesurlaubsgesetz. Inwieweit kann ich hier auf die 2 genannten Wochen bestehen? Gruß Cassy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, der AG soll nach sozialen Gesichtspunkten abwägen. Hierzu zählt nicht, dass bereits gebucht wurde (ihr Risiko), aber der Fakt, dass die Kollegin alleinerziehend ist. Liebe Grüße NB


Mamamaike

Beitrag melden

Hallo, im Falle eines "Urlaubskonfliktes" gelten meist soziale Gründe als "wichtiger". Deine Kollegin ist alleinerziehend, ihr habt die Möglichkeit, die Schließzeit anderweitig, nämlich durch Deinen Mann zu überbrücken. Und in Coronazeiten ist es ja nicht unüblich, sich frühzeitig durch eine Buchung festzulegen. Im nächsten Jahr wirst Du wohl nicht Deinen Wunschurlaub bekommen können, aber aus Gründen der Fairness solltet ihr für das Jahr darauf frühzeitig eine Regelung finden, in der Du dann den Vorteil hast. Viele Grüße


cube

Beitrag melden

Der AG ist gehalten, familienfreundlich zu entscheiden - einen Rechtsanspruch auf Urlaub in den Ferien hat man aber auch mit schulpflichtigen Kindern nicht. Du merkst ja gerade selbst, wie das in Unternehmen mit mehreren Eltern schulpflichtiger Kinder gar nicht klappen würde, jedem einen Anspruch zu gewähren. Rein rechtlich ist es auch persönliches Pech, einen Urlaub ohne Genehmigung einfach zu buchen - daran ändert auch Corona nichts. Das uU als Druckmittel zu benutzen, finde ich geht gar nicht und als AG würde ich da auch deutliche Worte finden. Du kannst versuchen, mit der Kollegin eine Lösung zu finden bzw. jetzt abzusprechen, dass im nächsten Jahr ihr dran dran seid und das würde ich dem Chef dann auch so mitteilen. Ansonsten würde ich diese Entscheidung dem Chef überlassen. Evt. gehst du proaktiv zu ihm, erklärst das Dilemma (kannst ja ruhig anmerken, dass du Verständnis hast, es aber nicht ok findest, dass über eine Buchung hier sozusagen Urlaub erzwungen werden soll) und bittest um eine Entscheidung. Bestehen kann auf den Urlaub rechtlich gesehen keiner vone uch.


lilly1211

Beitrag melden

Keiner von euch hat Anspruch auf exakt diese Zeit. Bei dir sehe ich allerdings keinen Bedarf, ihr müsst ja nicht zu zweit das Kind beaufsichtigen. Verreisen könnt ihr auch wann anders.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, Elternteil möchte die Hälfte der Schulferien das Kind bei sich haben, sich aber keinen Urlaub bei der Arbeit nehmen, um das Kind zu betreuen. Also im Homeoffice weiterarbeiten.  Wie sieht die Rechtslage hier aus? Muss der KV sich nicht Urlaub in den Ferien nehmen, damit er Zeit mit seinem Kind verbringt? Danke im Voraus 

Sehr geehrte Frau Bader,   ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und habe von Anfang Juni bis Mitte Oktober unbezahlten Urlaub bewilligt. Nun bin ich unerwartet schwanger geworden. Der berechnete ET ist am 28.11., mein Mutterschutz schließt also (wenn das Baby bleibt) unmittelbar an den unbezahlten Urlaub an. Wie wirkt si ...

Hallo Frau Bader,  eine Frage zwecks Urlaub im Minijob. Elternzeit zwei Jahre, läuft noch bis Mitte August 2025, seit letztem Jahr September wieder in meinen alten Job auf Minijob Basis angestellt. Bin erneut schwanger und Mutterschutz beginnt am 2.8.2025, hab kein Beschäftigungsverbot also noch am arbeiten. Darf mir mein Chef vier Tag ...

Liebe Frau Bader, der Erzeuger meiner Tochter 7Jahre möchte mit ihr in den Schulferien in Urlaub fahren. Ich habe das alleinige Sorgerecht und er Umgangsrecht, dh wir teilen alle Ferien hälftig auf. Ist er verpflichtet mir zu sagen, wohin er mit ihr fahren bzw fliegen möchte bevor er irgendetwas bucht? Lieben Dank für Ihren Rat. Gruß  ...

Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...

Hallo Frau Bader,  bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...

Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...