Sehr geehrte Frau Bader,
ich hoffe, dass meine Frage in Ihren Bereich fällt. Folgendes Problem: ich bin seit Anfang Oktober nach einem Jahr Elternzeit wieder in meinen alten Beruf eingestiegen. Bis Mitte November müssen wir unsere Urlaubsplanung für das kommende Jahr einreichen. Meine Vertretung ist alleinerziehend mit 2 schulpflichtigen Kindern. Ich bin verheiratet mit einem schulpflichtigem Kind und einem Kind, das zur Tagesmutter geht. Diese hat nächstes Jahr die 2. und 3. Woche der Sommerferien geschlossen und es gibt auch keine Vertretung für sie. Klar, dass ich und mein Mann während dieser Zeit gerne Urlaub hätten. Leider möchte meine Vertretung in der 2. Woche ebenfalls Urlaub einplanen, da sie bereits ihren Urlaub für diese Woche gebucht und bezahlt hat, obwohl sie noch keinen bestätigten Urlaubsplan erhalten hat. Ich bin im öffentlichen Dienst angestellt. Daher gilt für mich das Bundesurlaubsgesetz. Inwieweit kann ich hier auf die 2 genannten Wochen bestehen?
Gruß
Cassy
von
Cassy0309
am 04.10.2021, 23:21
Antwort auf:
Urlaub Schließzeit
Hallo,
der AG soll nach sozialen Gesichtspunkten abwägen.
Hierzu zählt nicht, dass bereits gebucht wurde (ihr Risiko), aber der Fakt, dass die Kollegin alleinerziehend ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.10.2021
Antwort auf:
Urlaub Schließzeit
Hallo,
im Falle eines "Urlaubskonfliktes" gelten meist soziale Gründe als "wichtiger". Deine Kollegin ist alleinerziehend, ihr habt die Möglichkeit, die Schließzeit anderweitig, nämlich durch Deinen Mann zu überbrücken. Und in Coronazeiten ist es ja nicht unüblich, sich frühzeitig durch eine Buchung festzulegen.
Im nächsten Jahr wirst Du wohl nicht Deinen Wunschurlaub bekommen können, aber aus Gründen der Fairness solltet ihr für das Jahr darauf frühzeitig eine Regelung finden, in der Du dann den Vorteil hast.
Viele Grüße
von
Mamamaike
am 05.10.2021, 03:05
Antwort auf:
Urlaub Schließzeit
Der AG ist gehalten, familienfreundlich zu entscheiden - einen Rechtsanspruch auf Urlaub in den Ferien hat man aber auch mit schulpflichtigen Kindern nicht. Du merkst ja gerade selbst, wie das in Unternehmen mit mehreren Eltern schulpflichtiger Kinder gar nicht klappen würde, jedem einen Anspruch zu gewähren.
Rein rechtlich ist es auch persönliches Pech, einen Urlaub ohne Genehmigung einfach zu buchen - daran ändert auch Corona nichts. Das uU als Druckmittel zu benutzen, finde ich geht gar nicht und als AG würde ich da auch deutliche Worte finden.
Du kannst versuchen, mit der Kollegin eine Lösung zu finden bzw. jetzt abzusprechen, dass im nächsten Jahr ihr dran dran seid und das würde ich dem Chef dann auch so mitteilen.
Ansonsten würde ich diese Entscheidung dem Chef überlassen. Evt. gehst du proaktiv zu ihm, erklärst das Dilemma (kannst ja ruhig anmerken, dass du Verständnis hast, es aber nicht ok findest, dass über eine Buchung hier sozusagen Urlaub erzwungen werden soll) und bittest um eine Entscheidung.
Bestehen kann auf den Urlaub rechtlich gesehen keiner vone uch.
von
cube
am 05.10.2021, 08:06
Antwort auf:
Urlaub Schließzeit
Keiner von euch hat Anspruch auf exakt diese Zeit.
Bei dir sehe ich allerdings keinen Bedarf, ihr müsst ja nicht zu zweit das Kind beaufsichtigen. Verreisen könnt ihr auch wann anders.
von
lilly1211
am 05.10.2021, 11:15