Lilas323
Liebe Frau Bader, nunmehr habe ich ein Schulpflichtiges Kind und bin daher auf Urlaub in den Ferien angewiesen um die Betreuung umsetzen zu können. Mit jedem Urlaubsantrag den ich bisher eingereicht habe kam es zu Diskussionen. So hatte ich im laufenden Jahr bisher keinen Tag Urlaub, da jeder Urlaub ( alles in den Ferien) abgelehnt wurde. Nun bekam ich eine WhatsApp das man mir in den Sommerferien maximal 2 Wochen von 3 beantragen gewähren würde. Welches Vorgehen können sie hier vorschlagen, unter dem Gesichtspunkt, dass die beiden anderen Angestellten mit Kindern wohl ihrem beantragen Urlaub(3 Wo) wie gewünscht nehmen können. Es kommt nicht in Frage, dass mein Kind 5 Wochen den Ferienhort besucht. Eine Betreuung durch dritte steht nicht zur Verfügung, davon abgesehen, dass man als Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaub hat. Danke für ihren Rat. Herzliche Grüße L.
Hallo, der AG soll auf die sozialen belange Rücksicht nehmen und alle AN gleich behandeln. einen expliziten Anspruch auf spezielle Zeiten gibt es nicht. Liebe Grüße NB
User-1736455377
Per Gesetz hat ein AN Anspruch auf 2 zusammenhängende Wochen Erholungsurlaub- also 14 Tage am Stück. Eltern haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub in den Schulferien. Gleichwohl soll der AG soziale Gesichtspunkte berücksichtigen u MA‘s gleich behandeln. Die 2 Wochen sind also ok. Bzgl der 3 Wochen anderer MAs - du schreibst „wohl“, weißt es also nicht genau. Schwierig, dies dann als Argument für Ungleichbehandlung heran zu ziehen. Ich würde das persönliche Gespräch mit dem AG suchen u vorsichtig anmerken, dass du den Eindruck hast, viele Urlaubsanträge nicht genehmigt zu bekommen. U dann eben mal hören, wie reagiert bzw. begründet wird. Das du selbst dein Kind nicht 5 Wochen lang in die Ferienbetreuung schicken möchtest ist allerdings hart gesagt dein Problem u nichts, was der AG berücksichtigen müsste. Viele Eltern müssen das genau so, weil beide nur 14 Tage zusammen bekommen u es keine Großeltern oä gibt.
Ani123
Können sie nachweisen, dass die anderen Mitarbeiter 3 Wochen in den Sommerferien in den Urlaub haben? Haben Sie die Ablehnungen schriftlich? Wenn nein sollten sie sich diese ab sofort schriftlich geben lassen um beweisen zu können, dass ihr AG den Urlaub ablehnt. Wann reichen Sie den Urlaub ein? Wenn z. B. erst Mitte Mai für Juli (Ferienzeit) kann ich nachvollziehen, dass ihr AG da ihnen vermutlich keine 3 Wochen mehr frei geben kann. Gerade im Hinblick darauf, dass die Kollegen ihren Urlaub vermutlich vor ihnen eingereicht haben. Das heißt nicht, dass diese deshalb bevorzugt behandelt werden, aber woher soll ihr AG wissen, dass sie da auch noch gerne Urlaub hätten? Das Argument eines schulpflichtigen Kindes reicht nicht, weil das Kind evtl. auch woanders sein kann. Daher zählt auch Ferienzeit nicht. Ferienzeiten sind Jahre im voraus bekannt. Da sollten sie so früh wie möglich Urlaub für einreichen. Ich habe das Anfang diesen Jahres für Juli gemacht. So kann der AG planen, wann ich nicht da bin. Lt. Gesetz muss der AG ihnen einmal im Jahr 14 Tage am Stück Urlaub gewähren. Den Anspruch gewährt er ihnen. Dass sie ihr Kind in der übrigen Zeit nicht in den Hort geben möchten ist ihr Problem und nicht von ihrem AG. In vielen Städten/Gemeinden bietet der Hort nur 3 Wochen Ferienbetreuung an. In den anderen Wochen kann das Kind zu einer Ferienbetreuung der Stadt/Gemeinde angemeldet werden. Wenn die Anmeldung früh genug erfolgt bekommt es einen Platz. Meist fallen damit zusätzliche Kosten an, die man dann tragen muss. Sie können sich glücklich schätzen, dass ihr Hort 5 Wochen Betreuung anbietet. Ich gehe davon aus, dass sie die 14 Tage über die 1 Woche fallen werden, wo der Hort keine Betreuung anbietet. Wenn nicht bitten sie ihren AG darum in der Zeit Urlaub zu bekommen. Sprechen Sie mit ihrem AG und fragen an, wie sie es in Zukunft besser machen können, damit ihr Urlaub genehmigt wird. Teilen Sie ihm dabei evtl. mit, dass sie das Gefühl haben, dass ihr Urlaub meist abgelehnt wird. Betonen Sie, dass sie das gerne vermeiden würden und fragen sie was sie dafür tun sollen. Sollten Sie nachweisen können, dass ihr AG den anderen Mitarbeitern mit Kindern immer Urlaub in den Ferien genehmigt und da ggf. auch mehr als 2 Wochen können sie das Gespräch mit der Mitarbeitervertretung suchen.
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