Pusteblume1611
Guteb Tag, zum 1.9 werde ich eine neue Stelle beginnen. Nun habe ich aber „zuviel“ Urlaub genommen also mehr als die 2,5 Tage im Monat. Bekomme ich nun bei einem neuem Arbeitgeber weniger Urlaub oder bekomme ich vom alten Arbeitgeber Lohn abgezogen? Ich musste den Urlaub wegen Betriebsruhe nehmen.
Hallo, wird beim neuen AG angerechnet. Liebe Grüße NB
mellomania
mit dem neuen arbeitgeber hat das gar nix zu tun. die haben untereinander ja keinen ausgleich oder so. du wirst das, wenn, vom lohn abgezogen bekommen beim alten AG. beim neuen AG hast du dieses jahr eh keine möglichkeit urlaub zu nehmen, da bis ende des jahres ja probezeit läuft...meines wissens nach kann man da keinen längeren urlaub machen. mal ein tag, ja, aber länger nicht...ist aber emessenssache des AG. müsste im vertrag stehen
Rotkehlchen
Da muss ich Mellomania widersprechen. Soweit es um den gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Tagen (bei 6-Tage-Woche) bzw 20 Tagen (bei 5-Tage-Woche) gebt, bekommst du beim neuen Arbeitgeber einfach entsprechend weniger Urlaub. Das regelt sich nach Paragraf 6 Bundesurlaubsgesetz. Ob und inwieweit du über den gesetzlichen Urlaub hinaus noch weitere Urlaubsansprüche hast, muss ja auch nicht bei beiden Arbeitgebern gleich geregelt sein. Bezüglich dieses vertraglichen Urlaubs könnte der alte Arbeitgeber ggf im Arbeitsvertrag geregelt haben, dass für „zuviel genommenen Urlaub“ bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Entgelt einbehalten wird. Ohne eine ausdrückliche Regelung ginge das aber meines Erachtens nicht. Und was den Urlaubsanspruch beim bekenn Arbeitgeber angeht: Den für jeden Monat anteilig erworbenen gesetzlichen Urlaub darf man rein rechtlich gesehen auch in der Probezeit nehmen, auch wenn es in der Praxis oft anders gehandhabt wird (Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe a Bundesurlaubsgesetz). Aber auch wenn du den Urlaub während der Probezeit nicht oder nicht voll nimmst/nehmen kannst/nehmen darfst, müsste er ins nächste Kalenderjahr übertragen werden und dürfte dir nicht verlorengehen (Paragraf 7 Absatz 3 Satz 4 Bundesurlaubsgesetz).
mellomania
das ja. übertragen. auch ein paar tage mal in der probezeit ok. aber alles auf einmal wird schwer, da der AG ja beurteilen möchte, wie man arbeitet. und wenn man da dann eben größtenteils nicht da ist, weil urlaub, wirds schwer.
Felica
Größtenteils? Sie wird 2-3 Tage Urlaub pro Monat erwerben. Macht im höchsten Fall 12 Tage, also 2,5 Wochen Urlaub die ihr höchstens für dieses Jahr noch zustehen. Bei bei 4 Monaten bis zum Jahresende locker machbar.
Sundancer
Viel AG sind sogar drauf bedacht, dass du den Urlaub der probezeit, grad bei Jahreswechsel, nicht aufsparst.
mellomania
ging bei mir beim AG wechsel nicht..kein urlaub in der probezeit...hmm...kein plan ob sich da was geändert hat, ist schon jahre her..hatte zum 1.7. dort angefangen..war dann schon eine menge die ich übertragen durfte ins nächste jahr..
Sundancer
Also ich kenne es nur, dass ich meinen Jahresurlaub, war 2012 das letzte mal, noch im selben Jahr trotz probezeit nehmen sollte, allerdings nur so viel wir mir zu dem Zeitpunkt Zustand, sprich August wechsel, pro Monat 2,5 Tage, konnte ich im September fünf Tage frei machen, bzw im Dez aufgerundet 13, sowie es der dienstplan hergab.
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