Mitglied inaktiv
Hallo, ich konnte vor beginn der Elternzeit/Mutterschutz meinen Urlaub nicht nehemen da ich fast die ganze Zeit während der SSW ein Beschäftigungsverbot hatte. Wegen einiger Differnzen werde ich nach dem Ende der Elternzeit kündigen. Was ist dann mit dem Resturlaub? (fast 27 Tage) Und was wäre wenn ich in der Elternzeit erneut Schwanger werde und dann nach erneuter Elternzeit kündige? Bekomme ich es das ausgezahlt? Wenn ja wie sage ich es dem Arbeitgeber? Vielen Dank. Gruß, Bepini
Hallo, eine Auszahlung ist nur bei Beendigung möglich. Ansonsten sparen Sie es sich bis nach der letzten EZ auf! Gruß, NB
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