Mitglied inaktiv
Ich habe ein Problem. Der Erzueger meines Kindes ist im August 99 mit seiner Freundin nach Italien gezogen. Seit Juni 2001 bezahlt er keinen Unterhalt mehr. Ich bekomme 151 €uro Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt. Im Sommer 2000 war mein Sohn 4 Wochen bei seinem Vater. Über Weihnachten und Neujahr 2000/2001 sind sie zusammen nach LA zu der Oma meines Kindes geflogen. Danach hat sich der Erzeuger 11 Monate nicht mehr gemeldet und stand am Geburtstag meines Sohnes plötzlich vor der Tür. Zum Unterhalt, was kann ich tun, damit er wieder Unterhalt bezahlt? Zum Besuchsrecht, bin ich verpflichtet, mein Kind (ich habe das alleinige Sorgerecht) zu seinem Vater ins Ausland zu schicken? Oder kann ich von ihm verlangen, dass wenn er seinen Sohn sehen will (alle Schaltjahre mal) er zu ihm nach Deutschland kommen muß? Gruß Hexe
Hallo, reden Sie mal mit dem Jugendamt, da kann man Sie umfassend beraten. Ins Ausland ist nämlich so eine Sache. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Mit dem Jugendamt habe ich schn gesprochen. Die wissen aber auch nicht weiter, da sie bisher noch nie eine Lohnpfändung in Italien gemacht haben. Er hat in Deutschland ein Konto. Leider konnte das nicht gepfändet werden, da da schon mehrer Gläubiger ihre Finger drauf haben. Gruß Hexe
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