Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

unterhaltsvorschuss

Frage: unterhaltsvorschuss

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich benötige einmal Hilfe! Ich erhalte seid ca 2 Jahren Unterhaltsvorschuss. Vor einem Jahr hat mir die Beistandschaft erzählt, da der Vater Harz IV erhält, muss ich keinen Titel einklagen. Nun äußert das Jugendamd bzw. die Beistandschaft das ich unbedingt den Titel einklagen muss um den Vorschuss zu bekommen.... Ist das rechtens, da ich nirgens be Vorraussetzungen lese das es zwingend ist diesen Titel zu erlangen... Ich möchte keinen Totel einklagen, da der Erzeuger ein gewalttätiger Mensch ist und ich Angst vor ihm habe , kann mir jemand helfen und diese Frage beantworten? Ich habe dem Jugendamt des öfteren meine Situation und Ängste erleutert... Könne sie mir jetzt den Unterhaltsvorschuss sperren? Vielen Dank NIne


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, komisch, denn die Ansprüche sind ja auf das JA übergegangen. ich würde mir das schriftl. geben lassen u es im Zweifel persön.hinterfragen http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Der-Unterhaltsvorschuss,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf Liebe Grüsse, NB


Stella_1975

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Hallo Also ich weiß das du dem Beistand/ Jugendamt versicherst jegliche Mitwirkungspflicht zu erfüllen das der Erzeuger ans zahlen kommt. Leider zählt dazu auch ein Titel. Und ganz ehrlich, ich finde es auch richtig, denn so kann sich ja jeder verantwortungslose Vater aus der Affäre ziehen. Das Du Angst vor ihm hast ist sicher keine schöne Sache nur willst Du all die Jahre auf Geld verzichten weil er sich Groß macht? Es ist Dein gutes Recht Geld zu bekommen.Und die Steuerzahler dafür bluten zu lassen halte ich für keine gute Alternative. Ich glaube und denke das Deine Angst und bedenken ihm gegenüber dem Amt nicht von Bedeutung ist :-( LG Stella


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