Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein Freund und ich haben ein gemeinsames Kind(10 Wochen alt),leben in getrennten Wohnungen. Ich bekomme Hartz4 und er ist berufstätig. Nun hat die ARGE mich angeschrieben das ich Unterhaltsvorschuss beantragen muss,was ich auch getan habe. Jetzt soll ich für die Kleine 130 Euro Unterhaltsvorschuss bekommen,wird das meinem Freund als Unterhaltsschulden angerechnet,ich meine muss er das dann an den Landkreis zurück zahlen? Und wieso müsste er überhaupt für die Kleine zahlen,ich meine wir sind doch ein Paar und nicht getrennt,halt nur getrennte Wohnungen. Die ARGE hat gemeint,wenn ich es nicht freiwillig beantrage,tun sie es. Danke
Mitglied inaktiv
Hey Weil das Einkommen Deines Kindes ist, was Du zuerst eintreiben musst, bevor der Staat dafür aufkommt. Und er muss es dann zurückzahlen, er ist ja unterhaltspflichtig. Beziehungsweise dürfte es denen auch reichen, wenn er seinen Unterhalt an Dich zahlt und Du das per Kontoauszug dann belegen kannst. Da ihr nicht zusammen wohnt, bist Du offiziell alleinerziehend.
Mitglied inaktiv
Danke für die Antwort!
Mitglied inaktiv
in erster linie ist dein freund dir und dem kind zu unterhalt verpflichtet. ( btw, ich bin bestens drauf und mir ist weder langweilig, noch bin bin kinderlos, noch auf der brennsuppe dahergeschwommen )
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