Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhaltsvorschuss

Frage: Unterhaltsvorschuss

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgende, allgemeine Frage zum Unterhaltsvorschuss: Entfällt der Anspruch auf diesen, wenn eine Frau sich wissentlich und absichtlich und nach Absprache von jemandem hat schwängern lassen, dessen Identität ihr nicht bekannt war, da sie zwar ein Kind wollte, aber keinen Mann dazu? Nach meinem Dafürhalten wären die Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss gegeben, da der biologische Vater nunmal nicht herangezogen werden kann. Allerdings war dies genauo beabsichtigt, was wiederum ein Grund sein könnte, den Anspruch mit der Begründung "selber schuld" abzulehnen. Besten Gruß, Renate


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das Poblem ist doch ein anderes: der Staat zahlt nur, wenn der Vater dies nicht kann. Wenn die Mutter den Vater nicht kennt, dann ist das, hart formuliert, ihr Problem. Denn der Staat kann die finanziele Situation des Vaters nicht prüfen.Da wird sie nichts bekommen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Da fällt mir nichts mehr zu ein,sorry!!!!!!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, nein, so kann das nicht stimmen. Meine Freundin erhält Unterhaltsvorschuss, da sie den Vater ihres Kindes nicht kennt und daher den Unterhalt nicht eintreiben kann. Ob er zahlungsfähig ist oder nicht, ist nicht bekannt und spielt auch keine Rolle. Ausschlaggebend ist, daß sie keinen Unterhalt erhält und auch keine Möglichkeit hat, ihn einzufordern. Was mich nun interessiert ist, ob es Hinderungsgrund ist, wenn das Nichtbekanntsein des Vaters absichtlich herbeigeführt wurde.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Natürlich bekommt man Unterhaltsvorschuss, wenn der Vater nicht bekannt ist!! Erst Infos holen, dann beraten!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

§ 1 Berechtigte (1) Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfalleistung nach diesem Gesetz (Unterhaltsleistung) hat, wer 1. das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, 2. im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt, und 3. nicht oder nicht regelmäßig a) Unterhalt von dem anderen Elternteil oder, b) wenn dieser oder ein Stiefelternteil gestorben ist, Waisenbezüge mindestens in der in § 2 Abs. 1 und 2 bezeichneten Höhe erhält. § 6 UhVorschG Auskunfts- und Anzeigepflicht (1) Der Elternteil, bei dem der Berechtigte nicht lebt, ist verpflichtet, der zuständigen Stelle auf Verlangen die Auskünfte zu erteilen, die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlich sind.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Schönen guten Tag Frau Rechtsanwältin Bader, Mein Freund und ich nun getrennt, unsere gemeinsame Tochter 1 Jahr und 4 Monate Alt. Ich möchte gerne wieder zurück in meine Heimat ziehen da ich vor 5 Jahren für ihn nach Recklinghausen gezogen bin möchte ich aufgrund der Trennung wieder umziehen zu meiner Familie und Freunde ca 100 km Entfernung, wir ...

Ich soll für das Jahr 2022 634 Euro ans Landratsamt zurück zahlen

Hallo , ich bekomme für meine Kinder UV.Meine Tochter wird bald 13 und ich habe einen Brief bekommen ,dass ich einen Job mit 600€ brutto nachwiesen muss ,um den Unterhaltsvorschuss weiter bis zum 18 Lebensjahr zu bekommen .Derzeit bin ich noch in Elternzeit. In meinem bisherigen Job habe ich 900€ sprich 790 € brutto bekommen . Wird es mir trotzd ...

Sehr geehrte Frau Bader ich habe im September 2023 beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragt und die Beistandschaft für meinen Sohn beantragt. Da der Kindsvater mit uns nicht zu tun haben möchte, er seinen Sohn noch nicht einmal gesehen hat und uns sogar bedroht hat, möchte ich nicht, dass er Rechte auf meinen Sohn hat. Aus diesem Grund habe ...

Guten Tag Frau Bader, ich versuche mich so knapp wie möglich zu halten. Mein Mann und seine exfreundin haben ein Kind zusammen. In der Vergangenheit hat er leider unregelmäßig Unterhalt gezahlt, weshalb er zusätzlich dann noch Unterhaltsvorschuss zahlen musste. Uns wurde erklärt, dass wenn er regelmäßig und zuverlässig den Betrag (Unterhalt+ den ...

Guten Tag, mein Partner und ich wohnen getrennt und haben ein gemeinsames kind(1j). Wir haben eine ständige On/off Beziehung hinzu kommen der Abstand von 80 km zwischen uns. Ich habe in der Off Phase Unterhaltsvorschuss beantragt, er macht eine Ausbildung und hatte vor kurzem die Abschlussprüfung, die nicht gut gelaufen ist. Er vermutet, dass ...

Guten Tag Frau Bader, mir wurde eie Brief von der Deutschen Rentenversicherung zugestellt in dem ich mich für einen gewissen Zeitraum rechtfetigen muss. Es geht um die Zeit in der ich mit meiner damaligen Lebensgefährtin zusammen war. Wir lebten zusammen in einer Wohnung, um haben uns zusammen unseren Sohn erzogen. Leider war ich zu damaligem Z ...

Hallo, ich bekomme seit 17 Jahren, seit Geburt meines Sohnes Unterhaltsvorschuss. Bei fast jedem Fortsetzungsantrag muss ich einen Anhang zur Vergangenheit ausfüllen. Wie habe ich den Vater kennengelernt usw. Ich habe schon einmal eine abweichende Antwort gegeben, da ich es einfach vergessen habe und der Uvs wurde wegen Falschaussage gestrichen ...

Hallo Frau Bader, ich bekomme einen Zuschuss vom Jobcenter. Nun kam mein Kind auf die Welt Die Vaterschaft ist noch nicht anerkannt. Anwalt ist beauftragt. Mein Weiterbewilligungsantrag wird erst bearbeitet, wenn ich Unterhaltsvorschuss beantrage, aber ich muss doch erst das Anerkennungsverfahren abwarten. Mehr als einen Anwalt beauftragen kann ...

Hallo Frau Bader, ich habe nun alles beantragt Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Elterngeld. Die Dame vom Jobcenter bearbeitet einfach meinen Weiterbewilligungsantrag nicht. Was kann ich tun? Ich arbeite Teilzeit und bin auf den Zuschuss angewiesen.