Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhaltsvorschuss

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhaltsvorschuss

Mitglied inaktiv

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Ich habe eine Frage bezüglich zum Unterhalt/Unterhaltsvorschuss. Ist es richtig das HartzIV-Empfänger keinen Unterhalt für ihre Kinder zahlen müssen? Im konkreten Fall bezieht der HarztIV- Empfänger dann etwas mehr als 800,- Euro. Das Kind ist jetzt 6 Jahre alt, das Elternteil wo das Kind lebt ist neu verheiratet und mit dem neuen Ehepartner gibt es seit einigen Wochen ein weiteres Kind. Wenn das Elternteil wo das Kind nicht lebt, keinen Unterhalt zahlen kann/will und es ein "Titel" vorliegt, kann dann Unterhaltsvorschuss beantragt werden? Die Unterhaltsvorschusskasse sagt nein. Ist das denn richtig und wo kann nun was beantragt werden??? Ganz herzlichen Dank im vorraus, Schneckchenmama


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grds. hat man einen Pfändungsfreibetrag. Das bedeutet, jemand der Hartz IV bekommt, wird da meist nicht drüber kommen u muss deshalb auch nichts zahlen. Unterhaltsvorschuss bekommt man nicht, wennman neu verheiratet ist. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Soweit ich weiß, bekommt man keinen Unterhaltsvorschuß wenn man neu verheiratet ist. Liebe Grüße Heike


Mitglied inaktiv

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Hallo ! Wenn man neu verheiratet ist bekommt man keinen Unterhalstvorschuß ! Du könntest aber versuchen für die Kinder Sozialhilfe zu beantragen ! LG Julia


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