Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhaltspflichtige Mutter Inn elternzeit

Frage: Unterhaltspflichtige Mutter Inn elternzeit

Schokobär

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Mein Kind hat seinen Wohnsitz beim Vater. Er hat drei Übernachtungen im monat mehr beim vater als bei mir. Ich zahle den vollen Unterhalt und er erhält auch das komplette Kindergeld. Kosten für Kleidung, Essen und Fahrten zum Kindergarten trage ich selber. Ich bin in einer neuen Beziehung, wir planen nächstes Jahr ein Kind. Jetzt stellt mich die Frage: Wenn ich ein Jahr in Elternzeit gehe, wie sieht das mit dem Unterhalt an mein erstes Kind aus ? Mein Partner kann keine Elrernzeit nehmen da er selbständig ist .. Der Unterhalt wurde vom jugendamt beurkundet. Ich möchte mich nicht vor der Unterhaltszahlung drücken, ich mache mir nur Gedanken ob man sich ein zweites Kind aufgrunddessen leisten kann. Dadurch das ich dann zwei Kinder habe, bin ich dann beiden Kindern unterhaltspflichtig als Mutter ? erhält somit mein erstes Kind durch mein zweites Kind dann nicht mehr die Höhe des unterhalt den er jetzt bekommt ? Laut Düsseldorfer Tabelle bin ich ja somit zwei Kindern unterhaltspflichtig und daraus ergibt sich ja eine niedrigere Berechnung. Ich bräuchte in dem Bezug Beratung, da ich mich vorher darüber informieren möchte, bevor man vor dem wirtschaftlichen Ruin steht und sich als unterhaltspflichtige Mutter kein zweites Kind erlauben kann. Wie kann ich mich vorab informieren ohne das es komisch aussieht ? Nur man muss ja vorab planen können Vielen Dank im Vorraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn ich es richtig verstehe, praktizieren Sie das Wechselmodell. Zahlt der Kindesvater Ihnen denn auch Unterhalt? Gleichwohl, Sie werden eine Stufe weiter unten berechnet, etwas Wesentliches ändert sich nur, wenn es eine Mangelfallberechnung wird. Auch wenn Sie in Elternzeit gehen besteht weiter die Verpflichtung, für das erste Kind Unterhalt zu zahlen. Liebe Grüße NB


cube

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Ich finde es sehr gut und verantwortungsvoll, sich vor dem zweiten Kind Gedanken über das Finanzielle zu machen. Ja, du bist dann beiden Kindern unterhaltspflichtig. Dein neuer Partner ist aber als Vater des eventuell zweiten Kindes ebenfalls diesem neuen Kind und auch dir als dessen Mutter unterhaltspflichtig. Ich würde mich an deiner Stelle beim Jugendamt erkundigen, in wie weit dann eben auch das Einkommen deines neuen Partners relevant wird (davon ausgehend, ihr lebt zusammen?).


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