Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhaltspflicht im Studium?

Frage: Unterhaltspflicht im Studium?

Ursimon

Beitrag melden

Mein Mann fängt im Mai ein Studium an. Ist er im Falle einer Scheidung Unterhaltspflichtig für meine beiden Kinder ( < 2,5 Jahre)?? Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ja, fraglich ist, ob er seioner verpflichtung nachkommen kann, wenn er keine Einkünfte hat Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

eltern sind kindern immer zu unterhalt verpflichtet. wenn deine kinder auch seine sind, dann ja! wenn er im studium nicht zahlungsfähig ist, kannst du unterhaltsvorschuss beantragen, den muß er aber zurückzahlen, wenn er dann zahlungsfähig ist.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ja, fraglich ist, ob er seioner verpflichtung nachkommen kann, wenn er keine Einkünfte hat Liebe Grüsse, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ist es möglich während der Elternzeit (3 Jahre) ein duales Studium zu beginnen, ohne dass ich meinen jetzigen Arbeitgeber informieren muss? Laut Internetrecherche wäre dies möglich, jedoch handelt es sich bei diesem Studium um ein duales Studium bei einer Behörde, wo man auch ein Studienentgelt erhält. Wie verhält sich das ...

Hallo, Ich möchte gern ein duales Studium in der Pflege beginnen. Das Studium ist in Modulen aufgebaut, man ist in ca. 10 Wochen Blöcken zur Theorie an der Uni und z.b. in 10 Wochen Blöcken in der Praxis bei einem Krankenhaus, bei dem man einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat. Die SWS an der Uni sind meist 24. In der Praxis muss mit 40 Woch ...

Sehr geehrte Frau Bader mein Partner hat 2 Kinder (12 +9 Jahre) von zwei unterschiedlichen Müttern. Zu beiden Kindern und Müttern besteht ein gutes Verhältnis, die Kinder sind regelmäßig bei uns und er hat immer Unterhalt gezahlt. Er war bei beiden Kindern jeweils ein ganzes Jahr in Elternzeit damit seine Ex-Partnerinnen (beide Lehrerinnen) ihr ...

Hallo Frau Bader, mein Lebenspartner ist für 2 Kinder unterhaltspflichtig und zahlt aufgrund des Selbsterhalt nicht den vollen Unterhalt. Er war mit der Mutter der Kinder nicht verheiratet, die zur Zeit Hartz IV empfängt. Wir wollen demnächst heiraten. Ich verdiene recht gut und würde gern wissen, ob er nun verpflichtet ist, den vollen Kindesunt ...

Hallo, besteht eine Unterhaltspflicht des Vaters in unserem Fall? Wir sind nicht verheiratet, aber leben als Paar zusammen in einem Haushalt. Vater hat zusätzlich eine Zweitwohnung, in der er zum Teil wohnt ( jedes zweite Wochenende, meist sind mein Sohn und ich dabei) Wir üben gemeinsam das Sorgerecht aus. Während der Elternzeit (1 Jahr) geht e ...

Liebe Frau Bader, ich möchte kurz nach Geburt meines Kindes gerne ein Studium beginnen und dafür meine aktuelle Anstellung aufgeben. Bekomme ich trotzdem die ca. 65 % Elterngeld, wenn ich kündige? Oder müsste ich dafür in Elternzeit gehen und in dieser erst nach Ende des Elterngeldbezugs kündigen? Um einen sauberen Abschluss bei meinem Arbeitge ...

Ich hab gehört, dass die Unterhaltspflicht vom anderen leiblichen Elternteil nicht verfällt, wenn der neue Partner bzw. die neue Partnerin das Kind adoptiert. Jetzt würde ich gern wissen, ob die Unterhaltspflicht vom anderen leiblichen Elternteil verfällt oder nicht? So weit, wie ich weiß, würde, bei einer Adoption, die Unterhaltspflicht vom ande ...

Guten Tag Frau Bader, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Mein Mann zahlt für seine Tochter aus früherer Beziehung Unterhalt (bereits Teenager- sprich keine Kita mehr). Unser gemeinsames (sein 2., mein 1. Kind) wird ab nächsten Jahr in die Krippe gehen. Für die Berechnung des Elternbeitrags wird ja unser gemeinsames Einkommen herangezoge ...

Sehr geehrte Frau Bader, ist es mir erlaubt während meiner Elternzeit zu studieren, vielleicht sogar ohne das meinem Arbeitgeber mitzuteilen?  Damit wäre ich auch automatisch weiter krankenversichert, nicht wahr? Vielen Dank!

Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für die Antwort.  Ja, während der EZ bin ich selber beitragsfrei versichert, also gilt es dann während eines Studiums weiterhin, wenn ich Sie richtig verstanden habe.  Danke Ihnen nochmal