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Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage bzgl. des Kindes- Unterhalts und hoffe ich bin in Ihrem Forum richtig! Meine Frage: Wie wird der zu zahlende Satz berechnet für ein Volljähriges Kind (31 Jahre) das Behindert ist. Das Kind lebt bei der Mutter und ist in einer Behinderten Werkstatt am Tag untergebracht, er bekommt ca 350€ Entlohnung! Der Vater des Kindes, selbst mit Behinderung von 80% (Renteneinkommen ca. 879 Euro brutto) hat bis Dato monatlich 90 Euro gezahlt. Befindet sich nun, durch Mieterhöhung etc., aber nicht mehr in der Lage die volle Zahlung zu leisten. Nach welchen Berücksichtigungen würde eine "Neuberechnung" angesetzt? Hätte ein Neuberechnung überhaupt Sinn, oder würde der Vater, dann eher noch mehr Unterhalt, als diese 90Euro zahlen müssen? Über ein Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen D.H.
Hallo, bitte die Hinweise lesen. Hier geht es nur um Fragen r-u-b Liebe Grüsse, NB
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