Frage:
Unterhaltsforderung an Vater in Frankreich nach Volljährigkeit
Hallo,
ich komme bei meiner Recherche nicht weiter und suche nach Rat :-)
Mein Sohn ist nun 18 geworden, das letzte Jahr hat er Unterhaltsvorschuss bekommen (den hatte ich erst spät beantragt da vorher die Zahlung seit ca. 4 Jahren unregelmässig kamen). Nun äussert sich der Vater gar nicht mehr zum Thema Unterhalt, scheint zu denken das es nun "erledigt" wäre.
Mein Sohn macht jetzt Abitur und möchte evtl studieren.
Einen Anwalt zu finden der deutsch französisches Familienrecht macht ist nicht einfach, auch kostet da bereits eine Beratung 226 Euro.
Hat jemand Erfahrung mit dem Anspruch an im europäischen Ausland lebenden Elternteilen? Wie sind die Chancen und hat jemand einen Tipp für einen Anwalt der sich auskennt?
Liebe Grüße
Kalemi
von
Kalemi2000
am 12.01.2024, 12:55
Antwort auf:
Unterhaltsforderung an Vater in Frankreich nach Volljährigkeit
Hallo,
er kann beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen, dann bekommt er gegen eine Schutzgebühr von 15 € eine Beratung bei einem Koll, der da spezialisiert ist. Wer das ist kann Ihnen die zuständeige Kammer sagen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.01.2024
Antwort auf:
Unterhaltsforderung an Vater in Frankreich nach Volljährigkeit
Ich würde mich an das Deutsche Institut für Jugend und Familie, DIJuF, in Heidelberg wenden. Die sind Experten mit Auslandsgeltendmachung.
Was macht der 18Jährige? Bitte daran denken, dass ab Volljährigkeit das Kindergeld voll angerechnet wird und auch eine etwaige Netto-Ausbildungsvergütung, bereinigt um 100 Euro, vom Unterhaltsanspruch abzuziehen ist.
Zudem sind ab Vj beide Elternteile barunterhaltspflichtig.
Viele Grüße
von
Kaiserschmarrn
am 12.01.2024, 14:38
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Unterhaltsforderung an Vater in Frankreich nach Volljährigkeit
Danke für deine Antwort!
Leider helfen sie keinen Privatpersonen sondern nur Institutionen, habe grade dort angerufen.
Mein Sohn macht grade sein Abitur und möchte dann studieren.
Ich bin berufstätig und werde natürlich auch zahlen...aber möglichst nicht weiter alleine ;-)
von
Kalemi2000
am 12.01.2024, 15:40
Antwort auf:
Unterhaltsforderung an Vater in Frankreich nach Volljährigkeit
Beim Bafög-amt bspw. weiß ich, dass dieses den Vater an seiner zuletzt gemeldeten Adresse anschreibt. Ich würde zuerst einmal beim zuständigen Amt vorstellig werden und nachfragen.
von
Succero
am 12.01.2024, 16:17
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Unterhaltsforderung an Vater in Frankreich nach Volljährigkeit
Noch studiert er ja nicht und das Jugendamt ist seit Volljährigkeit nicht mehr zuständig
von
Kalemi2000
am 12.01.2024, 16:21
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Unterhaltsforderung an Vater in Frankreich nach Volljährigkeit
Die Beistandschaftsabteilung macht auch Beratung bis zum 21. Lebensjahr nach § 18 SGB VIII. Da ist aber Voraussetzung, dass der Vater mitarbeitet, sonst nutzt die Beratung nicht. Denn eine rechtliche Vertretung ist nicht mehr möglich dort ab 18.
von
Kaiserschmarrn
am 12.01.2024, 17:37
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Unterhaltsforderung an Vater in Frankreich nach Volljährigkeit
Grundsätzlich muss man sich da gar nicht im frz. Recht auskennen!
Es geht ausschließlich nach dt. Recht, da das Kind in D lebt und dt. Staatsbürger ist.
Euer größtes Problem ist, dem KV habhaft zu werden, ihm die Klage rechtssicher zuzustellen. Habt Ihr eine Adresse? Das ist alles was es braucht.
Ihr klagt in D, nach dt. Gesetz.
Hinterher könnt ihr es gem. AUG über das Bundesamt für Justiz eintreiben. Dauert ziemlich lange, aber i. d. R. kommt es dann schon. Zur Not muss man dem BfJ ein bisschen auf die Füße treten.
VG
D
von
desireekk
am 14.01.2024, 01:37