Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

unterhaltsberechnung..

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: unterhaltsberechnung..

Mitglied inaktiv

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hallo, ich habe da mal eine frage zu den unterhalt meiner tochter von ihrem vater. sie ist im februar nun 6.jahre alt geworden und hätte ja nun auch mehr anspruch auf mehr unterhalt. nun ist es aber so, daß ihr leiblicher vater eine freundin hat und mit ihr ein 2.tes kind gezeugt hat. meine frage: wird dieses kind in die unterhaltsberechnung mit einbezogen? jetzt zahlt er um die 165€ und bekommt an gehalt 1052€ netto. seine freundin selbst ist in der ausbildung und bekommt somit ausbildungsvergütung, für das kind bekommt sie kindergeld. weniger unterhalt wäre für uns fatal und der jetzige, da sie nun auch bald in die schule kommt..reicht dann auch nich mehr. was soll ich tun?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, der U. reduziert sich auf jeden Fall etwas wegen der Tabelle und außerdem, wenn der KV nicht genug Selbstbehalt hat! Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Das zweite Kind wird bei der Unterhaltsberechnung mit berücksichtigt, da auch dieses Kind anspruch auf Untzerhalt hat. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle was die Kindsmutter verdient. Bei der Verteilung des Unterhaltes wird ihr Kind jedoch etwas mehr bekommen da es schon in ener höheren Altersstufe ist. Sie haben auch die Möglichkeit den neuen Kinderzuschlag zu beantragen, vorausgesetzt sie beziehen kein Hartz4. Oder eben den Restbetrag zum Mindestunterhalt übers Jugendamt per Unterhaltsvorschuß beantragen. LG


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