Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt

ruba

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Hallo, ich habe bereits zwei Kinder aus erster Ehe. Diesen zahle ich gerne trotz meines geringen Einkommens je 100- 150 Eu mehr als laut DüTa notwendig und möchte dies auch weiterhin tun. Nun habe ich ein weiteres Kind mit meiner Verlobten bekommen. In dieser Beziehung übernehme ich die Wohnungskosten, vom Elterngeld bestreiten wir die restlichen Ausgaben. Es ist schon knapp, aber so Kleine brauchen ja noch nicht viel. Bin ich ihr bzw. meinem Kind gegenüber auch verpflichtet, einen Anteil zu zahlen oder umfasst das meine Ausgaben für den Wohnraum? Ich habe gelesen, dass nur Kinder Unterhalt bekommen, die "außerhalb" leben. Würde ich laut Dü- Tabelle zahlen, müsste ich dann abzüglich des Selbstbehaltes das restliche Geld durch 2 oder 3 Kinder teilen? VIelen Dank, Ruba


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bei der Düsseldorfer Tabelle müssen alle drei Kinder berücksichtigt werden. Wenn sie dann nicht genug verdienen, muss eine so genannte Berechnung vorgenommen werden. Das bedeutet, dass dann auch die anderen Kinder weniger erhalten. Für sich selbst entscheiden müssen Sie, ob sie den beiden ersten Kindern mehr zahlen wollen, als Sie müssen auf Kosten der neuen Beziehung. Liebe Grüße, NB


CKEL0410

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Klar muss man das Kind auch unterhalten,da du wohl genug verdienst kann es wohl so weiter laufen wenn man aber nicht genug hat um 3 Kinder zu bedienen,da man unter den selbstbehalt kommt muss man es berechnen lassen,da.man sonst selber nichts zum Leben und unterhalten des 3 ten Kindes hat.


Mogli18

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Was verdienst Du und wieviel Unterhalt mit Extrageld gehen an die 2 Kinder und was bleibt Euch noch davon ?


ruba

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ich hab netto 1600, zahle jedoch noch ein Darlehen ab und hab so nur 1500. zahle den zwei kindern je 400.


ruba

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ach ja die kids sind 4 und 9


Mogli18

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Das heisst Du hast noch 700€ und den Rest muss deine nue Frau / Freundin wuppen ? Ne, sorry, in allen ehren, ganz toll, dass Deine ersten Kinder nicht leiden sollen, aber das geht doch nicht !!! Auch Dein neues Kind muss in die Berechnung mit rein, und auch Deine neue Familie hat ein Recht auf "Eis essen gehen " und und und ..... Was sagt denn deine Verlobte dazu ? An ihrer Stelle wäre ich ehrlich gesagt sauer und würde mir weniger wert vorkommen, wenn ich so knausern muss, weil Du dein schlechtes Gewissen freikaufst. 1500€ , ihr wohnt zusammen, ok, dann hast Du als Selbstbehalt noch etwa 750€ , bleiben 750€ über, die zu verteilen sind. Durch 3 ! Zahle das was nach Düsseldorfer Tabelle zu zahlen ist, das dürfte passen und wenn Du extra noch was bezahlen willst, dann investiere es in Aktivitäten, die ihr zusammen macht. Kauf mal die heiß begehrten Schuhe oder oder oder.


CKEL0410

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Ich glaub nicht das der selbstbehalt auf 750 rutscht Grad weil ein baby da ist ,er ist der Mutter ja auch zu uh verpflichtet,das Sie nicht arbeiten kann! Klar gehen die Kinder vor aber der sb wird nicht reduziert!


Mogli18

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Er wohnt mit seiner Verlobten zusammen, somit hat er geringer Wohnkosten. Meines Wissens sind es dann etwa 750 oder 770 Euro die er behalten darf. Da Kindsunterhalt immer vorgeht steht die Verlobte hintenan. Und der Rest bis 1500 reicht ja schon nur knapp für 3x Mindestunterhalt. Dann noch mindestens 200€ mehr für die ersten beiden Kinder, ne, als Verlobte würde ich da nicht begeistert sein, um es milde auszudrücken.


ruba

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ich habe kein schlechtes gewissen, immerhin sind die kinder fast jeden zweiten tag bei mir. ich finde, wenn ich hier die gesamtmiete trage, erfülle ich schon meinen soll. meine verlobte bezieht immerhin 1000 eu elterngeld und das ki-geld und wird ja nicht lange zu hause bleiben.. was müsste ich denn laut tabelle zahlen? ich habe gelesen, dass die kinder im eigenen haushalt nicht berechnet werden. also muss ich ja nur nach zwei kindern gehen..oder?


Mogli18

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Na, wie auch immer, aus irgendwelchen Gründen hast Du ja gefragt, Das Kind welches bei Dir lebt zählt voll mit, auch wenn Du mit ihm zusammen lebst. Wenn ihr so zufrieden seid, dann ist doch alles ok.


CKEL0410

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Hallo laut gesetzt bis du jetzt für 4 Personen uh verpflichtet,auch der verlobten,die steht aber hinten an wie gesagt,ais dem Grund ändert sich die uh Stufe in der Tabelle,in der Tabelle geht man nur von 2 Personen aus für die man zu Unterhalt verpflichtet ist..wir haben Grad das selbe,deshalb weiss ich das mit dem selbstbehalt der bleibt bei 950! Ein Anwalt sollte Sowas ja wissen.


CKEL0410

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Grade jetzt wo noch ein Kind da ist und Sie eh oft bei dir sind ,dadurch entstehen ja auch noch extra Kosten,ist ja lobenswert,aber wieso stellst du dann die Frage wenn es für dich alles so passt?


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