Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich wohne mit meiner Frau und zwei meiner drei Kindern zusammen. Ein weiteres Kind (6 Jahre alt) aus einer vorhergegangenen Beziehung lebt bei seiner Mutter. Nachdem nun seine Mutter kein Geld mehr durch die Unterhaltsvorschusskasse erhält, hat sich diese - verständlicherweise - an mich gewendet. Nun ist eine Diskussion zwischen unseren Anwälten entstanden, wie hoch der Unterhalt eigentlich sein muss. Mit meinem Einkommen kann ich nicht den lt. Düsseldorfer Tabelle zustehenden Unterhalt bezahlen. Bei einem einkommen von ca. 1600 Euro netto (Lohnsteuerklasse 3) soll ich - lt. Anwalt seiner Mutter ein Unterhalt von 293 Euro / Monat bezahlen. Mein Anwalt hat berechnet, dass ich (da ich mit meiner Familie zusammenlebe und sich meine Frau in Elternzeit befindet, dadurch ein erhöhter Mietbedarf ergbit) einen Unterhalt von 128 Euro / Monat bezahlen muss. Ich bin nun sehr stark verunsichert darüber, was ich nun tatsächlich überweisen muss. Klar ist, dass ich die geforderte Summe auf keinen Fall begleichen kann (könnte ich das, würde ich das auch tun). Können Sie mir sagen, wie hoch der Unterhalt in etwa tatsächlich ausfällt?
Hallo, wenn Sie einen Anwalt haben, darf ich nichts dazu sagen Liebe Grüsse, NB
desireekk
Hallo, es scheint also 4 Unterhaltsberechtigte zu geben... Das sieht mir bei deinem Einkommen nach "Mangelfallberechnung" aus. Google mal danach, das ist ene komplizierte Berechnung. Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Zitat: Können Sie mir sagen, wie hoch der Unterhalt in etwa tatsächlich ausfällt? Ich denke, der Richter kann dir das genauer sagen und dir die gestzlichen Vorgaben nochmals erzählen. Schade, dass wir diese Angelegenheit so klären müssen. LG
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