Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin seit Nov. 09 verheiratet. Mein Mann zahlt unterhalt an seine Tochter aus erster Ehe (307 EUR). So weit so gut... Im April diesen Jahres kam unser Sohn zur Welt. Eine neue Unterhaltsberechnung wird momentan durchgeführt, da der Kleine ja wohl auch unterhaltsberechtigt ist - somit hat er ja quasi 2 Kinder zu versorgen. Jetzt mein eigentliches Problem: Ich habe eine Tochter mit in die Ehe gebracht aus voheriger Beziehung. Meine Tochter ist 7 Jahre alt. Sie hat nach der Heirat ebenfalls den Nachnamen meines Mannes angenommen (nicht adoptiert worden). Mein Ex-Partner hat bisher immer Unterhalt gezahlt - jedoch hat er mir heute offenbart das er ab jetzt keinen Unterhalt mehr leiseten kann (sein Eltern auch nicht - die haben den UH nämlich am 1. immer vorgestreckt), da er ab jetzt Hartz 4 bekäme. Er hat die Kündigung bei seinem AG mitverschuldet, da er unter Depressionen leidet und keine Krankenscheine mehr eingereicht hat und auf Aufforderungen seines AGs nicht reagiert hat - die Folge: Kündigung! 3 Monate Sperre beim Arbeitsamt - somit Hartz 4 und kein Geld. Hatte gedacht, das ich Unterhaltsvorschuss beantragen kann - geht aber wohl nicht, da ich ja verheiratet bin. Nun meine Frage: Kann meine Tochter dann auch in die Berechnung des UH den mein Mann an seine Tochter zahlen muss angerechnet werden??? Wenn er jetzt schon für sie aufkommen muss und an die Stelle des Kindsvater tritt. Er muss ja somit für 3 Kinder aufkommen - auch wenn meine Tochter nicht von ihm ist, wenn ich keinen UH mehr bekomme. Wie sollen wir das finanziell sonst schaffen??? Wenn sich der UH an seine Tochter nicht verringert, wenn der UH für meine Tochter wegfällt :-( Bin grad etwas fertig. Vielen Dank für Ihre Antwort. VG Bianca D.
Halo, leider geht das nicht Liebe Grüsse, NB
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Keine Chance... Tut mir leid. Uns geht es genauso. Ich bekomme für meine beiden großen Söhne auch keinen Unterhalt, kann aber für diese auch kein Hartz IV beantragen, weil mein Mann quasi der Stiefvater im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft für sie aufkommen muss. Leider ist Unterhaltsrecht und Sozialrecht was völlig anderes mit unterschiedlichen Grundlagen. Wir Zweitfrauen mit Kindern aus erster Ehe sind seit Unterhaltsrechtsreform die angemeierten.. um es vornehm auszudrücken.
Mitglied inaktiv
Das mit dem aufkommen ist ja auch schön und gut, wir sind ja nunmal jetzt eine Familie, aber dann wäre es ja nur fair wenn meine Tochter (für die mein Mann ja dann jetzt offiziell aufkommen muss) in seine UHberechnung, für seine Tochter aus erster Ehe, miteingeschlossen/berücksichtigt wird. Das die dementsprechend weniger UH erhält... Ist ja nicht so, das mein Mann gar nicht zahlen will, aber dieser Betrag sit für uns zu hoch, wenn er noch 2 Kinder versorgen muss. Er ist auch nur Angestellter und da ich momentan ja auch nicht arbeite, aufrgund des Kleinen muß er für mich (ich wei, ich zähle nicht) auch noch aufkommen...bekommen nur den Mindestsatz an Elterngeld, da ich nur einen 400 EUR Job hatte. VG Bianca
Mitglied inaktiv
Ich verstehe das schon, was du meinst. Aber glaub mir, du haste keine Chance deine Tochter mit in die Unterhaltsberechnung zu bekommen. Ich weiß, wovon ich rede. Das Unterhaltsrecht sieht vor, das man nur Verwandten in gerader Linie zu Unterhalt verpflichtet ist. Und genau da ist der Knackpunkt, auchbei Namensgleichheit besteht kein Verwandtschaftsverhältnis. Meine Söhne tragen auch den Namen vom Stiefvater, deshalb werden sie trotzdem nicht mit in die Unterhaltsbrechnung mit einbezogen. Wie schon geschrieben, ich selber habe kein Einkommen, kann quasi meine eigenen Söhnen nichtmal unterhalten . Im Hartz IV_Recht sind wir eine BEdarfsgemeinschaft, da interessiert es nicht ob verwandt oder nicht. Da zählt nur, wer zusammen in einem Haushalt wohnt. Rechtlich gesehen muss mein Mann für seine Stiefkinder aufkommen , während er im Unterhaltsrecht nicht die Möglichkeit hat, dies als Einkommensmindernd anzugeben. Es ist ne blöde Situation, ich weiß. Ein Anwalt sagte zu mir mal, wir sollten uns trennen, dann würde ich für die Kinder und mich staatliche Hilfe bekommen. Sicherlich wird sich der Unterhalt für die andere Tochter verringern, wenn das Einkommen wirklich so gering ist, mehr aber auch nicht. Kannst du dir ja selber ausrechnen und grob überschlagen. Von seinem Einkommen kannst du 900 € Selbstbehalt und 5 % Werbungskostenpauschale abziehen. Der Rest geht durch 2 Kinder. Nichteinmal du findest da Berücksichtigung, weil du nur im zweiten Rang stehst. Erst wenn der Unterhaltsbedarf für beide Kinder in voller Höhe gedeckt ist und noch Geld übrig ist, dann kommst du mit ins Spiel. Sorry, das ich dir da leider nichts erfreulicheres sagen kann.
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Wir reden hier leider nicht von Gerechtigkeit sondern von "DIESEM" Sozialstaat, dank Peter Hartz und Frau von der Leyen.
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das war schon vor herrn hartz und frau v d l so. sich vor einer eheschließung zu informieren, wäre manchmal angebracht.... es ist richtig, manchmal steht man unverheiratet besser da. wobei man nicht vergessen darf, durch heirat kann der mann die bessere steuerklasse in anspruch nehmen, hält sich dann mit dem unterhaltsvorschuss in etwa die waage. auch die familienversicherungsmöglichkeit sollte nicht außer acht gelassen werden. ich finde unser land äußerst sozial.
Mitglied inaktiv
Das stimmt nicht so ganz. Vor der Unterhaltsrechtsreform wurden zumindest die Ehefrauen bei der Berechnung mit einbezogen. Das ist nun nicht mehr so, da wie geschrieben, die Frauen ja in den zweiten Rang gerutscht sind. Unterhaltsvorschuß gibt es leider ab Heirat auch nicht mehr. Unterhaltsvorschuß steht nur Alleinerziehenden zu. Und was hat das Ganze bitte schön mit Familienversicherung zu tun. Klar, die Familienversicherung, wo ebenfalls wieder der Stiefvater für gerade stehen muss. Und genau das ist das Problem, der Stiefvater in diesem Land darf für seine nicht leiblichen Kinder einstehen, während der leibliche Vater sich aus der Pflicht stiehlt und einfach mal jahrelang einen auf arbeitslos macht. Klasse. Und die bessere Steuerklasse kommt dann auch dem unterhaltsberechtigten Kind zu Gute, während der Splittingvorteil ebenfalls beim Unterhaltsrecht aussen vorgelassen wird.
Mitglied inaktiv
es geht mir um das familiengesamteinkommen, wenn schon gejammert wird. unterhaltsvorschuss gab es ab heirat schon seit mindestens 10 jahren nicht mehr. das zum thema hartz und vdl. jeder angestellte, der sich krankenversichert, kann seine familie kostenlos mitversichern. ist das nicht sozial? hattest du nicht den bösen sozialstaat angeprangert? eine unverheiratete frau, die einen minijob hat, müßte auch noch krankenversicherung zahlen. ergo: vorteil jede frau, die einen gebrauchten mann liebt, sollte sich vor irgendwelchen schritten erkundigen. zur not bringt arbeit etwas mehr geld in die kasse, natürlich schlecht mit baby, aber doch auch beachtungswürdig.
Mitglied inaktiv
Und was ist, wenn das unterhaltsberechtigte Kind erst im Haushalt des Vaters gelebt hat. So wie bei uns. Mein Mannhat seine Tochte rbis zum 8. Lebensjahr betreut. Sie hat bei uns gelebt. Ich war quasi ihr Mutterersatz, habe sie seit sie 1/2 Jahr alt war gehabt. Dann wollte plötzlich die Mutter das Kind haben . Wir sind gegen Wände bei den Gerichten gelaufen. Entgegen des Kindeswillen und der gesamten Familiensituation, musste dieses Kind zu ihrer leiblichen Mutter und wurde aus ihrem familiären Umfeld gerissen. Plötzlich muss Vater Unterhalt zahlen, was auch ok ist. Allderings ohne Rücksicht auf die Gesamtumstände. Soll ich mich nun scheiden lassen und unseren Kindern den Vater nehmen? Wer lesen kann ist klar iM Vorteil. Es ging lediglich darum, das es ja nicht sein kann, das der sorgende Stiefvater für seine Stiefkinder einstehen muss, ob er will oder nicht. Wiederum diese finanzielle belastung des Stiefvaters bei der Unterhaltsberechnung keinerlei Beachtung findet. Warum ist das so? Unterhaltsrecht basiert auf dem BGB und Sozialrecht auf dem SGB... 2 verschiedene Schuhe, die nicht zusammenpassen.
Mitglied inaktiv
nun ja, dadurch daß das kind nicht mehr bei euch im haushalt lebt, fallen ja auch die ein oder anderen taler weg. da der stiefvater den kindern nicht zu barunterhalt verpflichtet ist, wie willst du das berechnen?? in naturalien? ich verstehe, was du meinst, aber deswegen auf den sozialstaat zu schimpfen, verstehe ich nicht.
Mitglied inaktiv
Evtl. können die Großeltern väterlicherseits zum Unterhalt verpflichtet werden.
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