Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann war bereits schon einmal verheiratet und hat aus dieser Ehe ein fast 14 jährige Tochter. Er zahlt mntl. 307 EUR Unterhalt. Seit November 09 ist er mit mir verheiratet. Wir erwarten in ein paar Tagen unser gemeinsames Kind (ET 23.04.10). Stimmt es das der Unterhalt sich für seine Tochter verringert wenn unser Kind auf der Welt ist??? Er hat ja dann 2 Kinder und somit ist sein Sohn (es wird ein Junge) doch auch irgendwie "unterhaltsberechtigt" oder??? Wenn dem so ist, wie viel weniger müßte er dann an die Tochter zahlen??? Kann man das irgendwo entnehmen - Düsseldorfer Tabelle o.ä.? Ich danke Ihnen für Ihre Antwort. VG Bianca D.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die TAbelle geht von zwei Kindern uas, bei einem Kind wird ein bisschen erhöht. Das entfällt ab Geburt vom 2. Kind, macht aber wenig aus. Interessant wird es erst, wenn er wenig verdient, dann muss eine Mangelfallberechnung erfolgen Liebe Grüsse, NB


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Hallo Das kommt drauf an, wieviel er verdient. Kindesunterhalt steht IMMER vor dem Unterhalt für die Frau. Selbsterhalt ist um die 1000 Euro, alles was er mehr verdient kann für Unterhalt genommen werden. Reicht es nicht um den Unterhalt für beide Kinder zu zahlen wird entsprechend angeglichen. Euer Sohn zählt auf jeden Fall mit !


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Hallo, ja, i. d. R. wird der Unterhalt etwas weniger. Ichbin so spät zu faul um in die DT zu schauen: Er kann ca. 1-2 Einkommensstufen runtergehen (da ja dann 3 Unterhaltsberechtigte wenn die Mutter erst mal nicht arbeiten geht). Aber es kommt darauf an, auf welcher Grundlage der Unterhalt gezahlt wird. 1.) Privatvereinbarung? 2.) Richterliches Urteil oder Titel? Wenn 2.) muß erst mal der Titel geändert werden, bis dahin darf nicht weniger gezahlt werden. Viele Grüße Désirée


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Hallo Das mit der Mutter haben wir anders in Erfahrung gebracht, dass die nur was bekommt wenn nach Kindesunterhalt noch was über ist. Bekommen nun auch das erste gemeinsame, sind verheiratet und er hat einen großen Sohn aus früherer Beziehung. Uns wurde gesagt, dass Kindesunterhalt IMMER vorgeht, und dann für die Frau. Wenn es nicht langt und man ALG2 beantragen müsste, dann könnte man wohl den UNterhalt kürzen, um nicht vom Staat abhängig zu sein. Hätte er aber zum Beispiel 1700 netto, dann kann er locker beide Kinder bedienen und ist noch überm Selbsterhalt.


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Hallo, du bringst Da was durcheinadner: Unterhaltsberechtigt sein heiß nicht, daß man auch Unterhalt bekommt. Und je nachdem wieviel Unterhaltsberechtigte esgibt, kann der Unterhalt in den Stufen der DT verändert werden. Viele Grüße Désirée


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Oh,ok. Werd da nochmal genauer nachfragen. Danke für den Tipp.


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