Einen schönen guten abend,
wie sieht das eigentlich aus wenn der >Vater des Kindes einen Unterhaltstitel unterschrieben hat und Unterhalt zahlt nach Düsseldorfer Tabelle... kann er dennoch hälftiges Kindergeld abziehen?? LG
Mitglied inaktiv - 04.02.2010, 22:03
Antwort auf:
Unterhalt!!!
Hallo,
in dem Titel steht das Endergebnis - da ist schon das halbe KG abgezogen!
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.02.2010
Antwort auf:
Unterhalt!!!
Frag mal Tante google nach der Düsseldorfer Tabelle - da ist das genau beschrieben.
Es gibt da eine Tabelle mit den Zahlbeträgen - da ist schon 50 % des Kindesgelds abgezogen.
Mitglied inaktiv - 04.02.2010, 22:37
Antwort auf:
Unterhalt!!!
Frag mal Tante google nach der Düsseldorfer Tabelle - da ist das genau beschrieben.
Es gibt da eine Tabelle mit den Zahlbeträgen - da ist schon 50 % des Kindesgelds abgezogen.
Mitglied inaktiv - 04.02.2010, 22:38
Antwort auf:
Unterhalt!!!
Das steht doch in der Düsseldorfer Tabelle genau drin, dass er das hälftige Kindergeld abziehen kann. Musst du nur genau nachlesen.
Mitglied inaktiv - 05.02.2010, 08:39