Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt!

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Hallo Frau Bader! Und zwar mein mein Freund schon ein Kind aus seiner letzten Beziehung.Für die er auch Unterhalt bezahlt.(Das nicht wenig!) Nun hat seine Ex wieder einen neuen Freund,der selbständig ist,also gut Geld verdient und sie verdient auch nicht wenig! Wir müssen zusehen,daß wir über die Runden kommen und seine Ex schwimmt im Geld! Wird eigentlich nur das Einkommen vom Vater wegen dem Unterhalt anerkannt oder muß die Mutter auch was vorlegen,wenn sie z.b. viel verdient? Ich sehe daß irgendwie nicht ein,daß wir soviel für sein Kind bezahlen sollen,wo sie ja und ihr neuer Partner ja genug Geld haben.Wie kommen jetzt auch ein Kind und das muß ja auch versorgt werden. Sorry,ist etwas lang geworden. Lg Konny


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, am Kindesunterhjalt ändert sich weder durch den Verdienst der Mutter noch deren Lebenspartners etwas. Nur durch ein weiteres Kind.Das würde ich mal von einem Kollegen vor Ort prüfen lassen. Gruß, NB


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Der Kindesunterhalt errechnet sich immer am Einkommen des Kindesvaters (Düsseldorfer Tabelle), unabhängig vom Einkommen der Mutter.


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Hallo! Es ist so das euer Kind in den Unterhalt mit eingerechnet wird, und dadurch kann weniger an unterhalt für das erste Kind rauskommen! Wenn Ihr einen Titel habt müsst ihr den Abändern lassen. mfg kuschlerin


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Sorry, kann diesen Satz nicht so ganz verstehen- Titel als Vater oder??? *Wenn Ihr einen Titel habt müsst ihr den Abändern lassen.* Danke für die Aufklärung :)


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Hallo! Also ein Titel ist eine beglaubigte Urkunde von Jugendamt oder Gericht. mfg kuschlerin


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Hallo, könntest Dich aber auch beim Jugendamt melden. Es gibt dort eine sogenannte "Beistandsschaft". Wenn die Ex jedoch sehr gut verdient, kann es natürlich auch sein, daß sie sich auch finanziell beteiligen muß. Wie alt ist den das Kind ???


Mitglied inaktiv

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Das stimmt so nicht. Wie N.Bader auch schon geschrieben hat, ist das Einkommen der Mutter (also des Elternteils, bei dem das Kind lebt) und deren Lebensgefährten zur Berechnung des Kindesunterhaltes völlig irrelevant. Der errechnete Unterhalt ist ja auch nur ein Anteil am Gesamtunterhalt für ein Kind-es ist ja nicht so, dass mit dem errechneten Kindesunterhalt der tatsächliche Komplettbedarf für ein Kind gedeckt wäre (schön wärs). Den anderen Teil (allein schon der Posten Wohnraum ist erheblich für den Elternteil, bei dem das Kind lebt) bringt sowieso immer der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, auf. Aber das ist alles schon in der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt.


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